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Bewerbungsrichtlinien

Bauplatzbewerbungen – Richtlinien/Voraussetzungen

Laut Gemeinderatsbeschluss werden die Bauplätze in den Ortschaften grundsätzlich an einheimische Bewerber vergeben.

Folgende Voraussetzungen müssen vorhanden sein:

 
1. Als Einheimischer gilt ein Bewerber, wenn er zum Zeitpunkt der Bewerbung seinen Hauptwohnsitz in Horgenzell hat, oder über einen längeren Zeitraum den Hauptwohnsitz in Horgenzell hatte.

2. Als Einheimischer gilt auch ein Bewerber, wenn er zum Zeitpunkt der Bewerbung ein festes Arbeitsverhältnis bei einem Horgenzeller Betrieb hat oder als Selbständiger in Horgenzell arbeitet.

3. Als Einheimscher gilt auch ein Bewerber, wenn er längere Zeit bereits aktiv in Horgenzeller Vereinen tätig ist und dadurch am Gemeindeleben teilnimmt.

4. Diese Voraussetzungen müssen auch im Zeitpunkt der Bauplatzzuteilung noch vorliegen.

5. Bei Ehepaaren bzw. Partnerschaften genügt es, wenn eine der beiden Personen die Voraussetzungen erfüllt.

6. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, werden die Bewerber in eine Bewerberliste aufgenommen, die als Grundlage für die Entscheidung durch den Gemeinderat gilt.

7. Eine Aufnahme in die Bewerberliste begründet noch keinen Rechtsanspruch auf eine Bauplatzzuteilung.

8. Der Gemeinderat hat die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Bauplätze und behält sich vor - in berechtigten Fällen - Ausnahmeregelungen zu beschließen.  

9. Die Vergabe von Bauplätzen erfolgt in der Regel in drei Gemeinderatssitzungen und zwar im März, Juli und November eines Jahres. Nur in berechtigten Ausnahmefällen wird von diesem Vergaberhythmus abgewichen.

Diese Bestimmungen gelten nicht für das Baugebiet ''Im Obstgarten'' in Horgenzell.