Ab sofort sind im Rathaus-Bürgerbüro-(Zimmer 14) die Gutscheinkarten für das Jahr 2010 erhältlich. Wer noch keinen Landesfamilienpass hat, kann diesen dort ebenfalls beantragen. Inhaber des Landesfamilienpasses erhalten die Gutscheinkarten gegen Vorlage desselben. Die Gutscheinkarte ermöglicht den Passinhabern, in Verbindung mit dem Landesfamilienpass, die eingedruckten, landeseigenen Einrichtungen im Jahr einmal unentgeltlich zu besuchen.
Antragberechtigt sind:
1. Familien mit mindestens drei Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
2. Familien mit nur einem Elternteil, die mindestens mit einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
3. Familien mit einem kindergeldberechtigen, schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung.
Wir bitten um Beachtung, dass die mit den Müllgebührenbescheiden für das Jahr 2012 erhaltenen Müllmarken auf die Mülleimer geklebt werden, da die Mülleimer ohne gültige Müllmarke für das Jahr 2012 ab 01. Februar 2012 nicht mehr...[mehr]
[mehr]An alle Familien mit KleinkindernDie Möglichkeit, durch Mehrwegwindeln anstelle der herkömmlichen (Einweg-) Windeln Müll zu vermeiden, besteht schon länger. Diese wird allerdings von den betroffenen Eltern bisher nur teilweise...[mehr]
[mehr]bitte achten Sie auf Ihre Lieblinge und benutzen sie Grünflächen und Wege nicht als Hundetoilette![mehr]
[mehr]Ab sofort sind im Rathaus -Bürgerbüro-(Zimmer 14) die Gutscheinkarten für das Jahr 2012 erhältlich. Wer noch keinen Landesfamilienpass hat, kann diesen dort ebenfalls beantragen. Inhaber des Landesfamilienpasses erhalten die...[mehr]
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