Ab sofort sind im Rathaus-Bürgerbüro-(Zimmer 14) die Gutscheinkarten für das Jahr 2009 erhältlich. Wer noch keinen Landesfamilienpass hat, kann diesen dort ebenfalls beantragen. Inhaber des Landesfamilienpasses erhalten die Gutscheinkarten gegen Vorlage desselben. Die Gutscheinkarte ermöglicht den Passinhabern, in Verbindung mit dem Landesfamilienpass, die eingedruckten, landeseigenen Einrichtungen im Jahr einmal unentgeltlich zu besuchen.
Antragberechtigt sind:
1. Familien mit mindestens drei Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
2. Familien mit nur einem Elternteil, die mindestens mit einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
3. Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung.