Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass das Legen eines Wasserhausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff "Lieferung von Wasser" fällt und als eigenständige Leistung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent unterliegt. Mit Schreiben vom 7.4.2009 bestätigte das Bundesfinanzministerium die Anwendung der Urteile.
Für private Kunden, die zwischen dem 11. August 2000 und Ende 2008 einen Wasserhausanschluss vom Eigenbetrieb Wasserversorgung Horgenzell oder von der Wasserversorgungsgruppe Wolketsweiler erhalten haben, besteht danach die Möglichkeit, einen Teil des gezahlten Umsatzsteuerbetrages zurück zu erhalten. Damit revidiert der BFH eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2000, wonach Kunden für einen Wasserhausanschluss den vollen Umsatzsteuersatz (16%, ab 2007 - 19%) zahlen mussten.
Ein Anspruch auf Erstattung der überzahlten Umsatzsteuer besteht zwar nicht, jedoch möchte der Eigenbetrieb Wasserversorgung Horgenzell und die Wasserversorgungsgruppe Wolketsweiler die entsprechenden Rechnungen auf freiwilliger Basis rückwirkend korrigieren. Ein Antrag ist nicht zu stellen. Es werden alle betroffenen Kunden in den nächsten Wochen angeschrieben. Falls Sie bis Ende August als Betroffener noch keine Nachricht von uns erhalten haben, dann wenden Sie sich umgehend an einen der unten stehenden Ansprechpartner.
Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen, nach denen eine Rechnungskorrektur möglich ist:
Weitere Informationen finden Sie hier:
"Fragen und Antworten zur Rückerstattung"
Gerne können Sie sich auch an unsere Ansprechpartner wenden:
Herr Ralf Meßmer, Tel.:07504/9701-30, E-Mail: r.messmer@horgenzell.de
Frau Anna-Lena Eberle, Tel.: 07504/9701-33, E-Mail: a.eberle@horgenzell.de
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