Bitte beachten Sie, dass am 15.11.2009 die vierte Rate der Grundsteuer- und die vierte Rate der Gewerbesteuervorauszahlung fällig werden.
Den fälligen Betrag entnehmen Sie bitte dem Bescheid, der Anfang des Jahres zugestellt wurde, oder dem zuletzt zugestellten Änderungsbescheid. Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, den o.g. Zahlungstermin einzuhalten, um unnötige Kosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Wir bitten Sie, die fälligen Steuerbeträge unter Angabe des Buchungszeichens (oben rechts im Bescheid angegeben) und vollständigen Namens an die Gemeinde Horgenzell zu überweisen.
Bei Abgabepflichtigen, die bereits eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge zum Fälligkeitstag abgebucht.
An dieser Stelle möchten wir besonders auf die Abbuchungsermächtigung hinweisen. Einzugsermächtigungen sind im Rathaus und an allen Schaltern der örtlichen Banken erhältlich.
Wir bitten um Beachtung, dass die mit den Müllgebührenbescheiden für das Jahr 2012 erhaltenen Müllmarken auf die Mülleimer geklebt werden, da die Mülleimer ohne gültige Müllmarke für das Jahr 2012 ab 01. Februar 2012 nicht mehr...[mehr]
[mehr]An alle Familien mit KleinkindernDie Möglichkeit, durch Mehrwegwindeln anstelle der herkömmlichen (Einweg-) Windeln Müll zu vermeiden, besteht schon länger. Diese wird allerdings von den betroffenen Eltern bisher nur teilweise...[mehr]
[mehr]bitte achten Sie auf Ihre Lieblinge und benutzen sie Grünflächen und Wege nicht als Hundetoilette![mehr]
[mehr]Ab sofort sind im Rathaus -Bürgerbüro-(Zimmer 14) die Gutscheinkarten für das Jahr 2012 erhältlich. Wer noch keinen Landesfamilienpass hat, kann diesen dort ebenfalls beantragen. Inhaber des Landesfamilienpasses erhalten die...[mehr]
[mehr]