Bitte beachten Sie, dass am 15.11.2009 die vierte Rate der Grundsteuer- und die vierte Rate der Gewerbesteuervorauszahlung fällig werden.
Den fälligen Betrag entnehmen Sie bitte dem Bescheid, der Anfang des Jahres zugestellt wurde, oder dem zuletzt zugestellten Änderungsbescheid. Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, den o.g. Zahlungstermin einzuhalten, um unnötige Kosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Wir bitten Sie, die fälligen Steuerbeträge unter Angabe des Buchungszeichens (oben rechts im Bescheid angegeben) und vollständigen Namens an die Gemeinde Horgenzell zu überweisen.
Bei Abgabepflichtigen, die bereits eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge zum Fälligkeitstag abgebucht.
An dieser Stelle möchten wir besonders auf die Abbuchungsermächtigung hinweisen. Einzugsermächtigungen sind im Rathaus und an allen Schaltern der örtlichen Banken erhältlich.