Gemeinde Horgenzell - GemeindeGemeinde Horgenzell

Gemeinderatssitzung

Aus dem Gemeinderat wird berichtet

Baugesuche
Dem Neubau eines Milchviehlaufstalles und einer Güllegrube sowie eines Fahrsilos in Bettenweiler hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt. Zum Bauvorbescheid über den Neubau eines Wirtschaftsgebäudes mit Wohnteil und Reitplatz in Frauenacker hat der Gemeinderat sein Einvernehmen vorerst nicht erteilt.

Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung
Die Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde- und Schulbücherei wurde inhaltlich und textlich überarbeitet und tritt zum 01.09.2010 in Kraft.

Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2010/2011
·    Ergebnis der Elternumfrage 2010
·    Planung des Kindergartenjahres 2010/2011
Die bedarfsgerechte Entwicklung des örtlichen Kinderbetreuungsangebotes ist eine der zentralen Aufgaben einer modernen Gemeinde. Das Kindergartengesetz sieht vor, dass jährlich eine sogenannte Bedarfsplanung durchgeführt wird, die den quantitativen und qualitativen Bedarf ermittelt und dann entsprechende Schlüsse daraus ableitet. Auch in diesem Jahr wurde wieder eine Elternumfrage durchgeführt. Dabei wurden erstmals alle Eltern mit Kindern zwischen 0 und 6 Jahren von der Familienbeauftragten Frau Berberich telefonisch befragt. 167 von 218 Familien konnten so erreicht werden.

Die wesentlichen Ergebnisse der Umfrage waren:
·      Es besteht Bedarf für eine Ganztagesbetreuung.
·      Es besteht Bedarf für die Betreuung von Kindern ab 1 Jahr.
·      Es besteht kein Bedarf für die Betreuung von Kindern unter 1 Jahr.
·      Bei den Öffnungszeiten sind verlängerte Öffnungszeiten am Vormittag und der klassische Regelkindergarten (Vor- und Nachmittag) am beliebtesten.
·      Es wird eine kostengünstigere Betreuung gewünscht, die auch finanziell zwischen langen und kurzen Betreuungsbedarfen unterscheidet (insbesondere im U3-Bereich)

Wie im vergangenen Jahr angekündigt, wurde das laufende Kindergartenjahr für intensive Planungen im Kindergartenbereich genutzt. Wichtigster Punkt ist, dass sich der Gemeinderat im Rahmen der vergangenen Klausurtagung für die Einrichtung einer Ganztagesbetreuung ausgesprochen hat. Dabei kam klar zum Ausdruck, dass eine solch umfangreiche Betreuung nur im Zentralort Horgenzell sinnvoll angeboten werden kann. Gleichzeitig wurde sich auch dafür ausgesprochen, die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ebenfalls grundsätzlich im Zentralort Horgenzell anzubieten. Die bestehenden Kindergärten in den Ortschaften werden dann für Kinder ab 3 Jahren konzipiert, was z.B. eine intensivere Gewichtung im vorschulischen Bereich erlauben würde. Weitere Punkte sind die Einführung eines Qualitätsmanagements, die Ferienbetreuung von Grundschülern und das Angebot bzw. die Teilnahme an verschiedenen Projekten (z.B. Sprachförderprogramm, „Singen-Bewegen-Sprechen).

Verfahrensstand Ganztagesbetreuung/U3-Angebote:
Es gibt verschiedene Lösungen um ein Ganztagesangebot im Zentralort Horgenzell realisieren zu können. So könnte man den katholischen Kindergarten in Horgenzell ausbauen, einen neuen Kindergarten von einem anderen Träger bauen und betreiben lassen oder einen gemeindeeigenen Kindergarten bauen. Eine Entscheidung über die Umsetzung einer dieser drei Punkte soll noch im Jahr 2010 erfolgen.

Verfahrensstand Qualitätsmanagement
Die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Horgenzell sind gemeinsam mit anderen Trägern in die Erarbeitung eines Qualitätsmanagementsystems eingestiegen. Das Projekt läuft seit April 2010 und soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

Verfahrensstand Ferienbetreuung und Projektarbeit
Die Familienbeauftragte Frau Berberich wird für das Kindergartenjahr 2011/2012 die Ferienbetreuung für Grundschulkinder untersuchen und bei Bedarf ggf. deren Einführung ausarbeiten. Ebenso ist vorgesehen, die Vielzahl der angebotenen Projekte und Förderprogramme auf den Horgenzeller Bedarf hin zu untersuchen. Derzeit wird die Teilnahme am Landesförderprogramm „Singen-Bewegen-Sprechen“ mit dem Kindergarten Kappel angestrebt.

Verfahrensstand Anpassung der Elternbeiträge / Modulsystem
Die vom Gemeinderat beschlossene Einführung eines modularen Systems wurde umgesetzt. Alle Eltern hatten und haben die Möglichkeit ihr Kind entsprechend anzumelden. Es liegen daher auch recht genau Belegungszahlen in den Kindergärten vor. Aus Sicht der Verwaltung wurde die Einführung des Modulsystems von den Eltern insgesamt sehr positiv bewertet. Dabei ist festzuhalten, dass ein Großteil der Elternschaft durch die Anpassung der Elternbeiträge finanziell entlastet wird. Dies auch insbesondere im Vergleich mit den umliegenden Städten und Gemeinden. In der Vergangenheit wurde im Übrigen oft kritisiert, dass Eltern, die einen geringen Betreuungsbedarf haben, gleichviel bezahlen müssen wie Eltern, die die angebotenen Betreuungszeiten voll in Anspruch nehmen. Mit dem neuen System wurde dieser Kritik Rechnung getragen.
Der Gemeinderat stimmte der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2010/2011 zu. An der in der Klausurtagung festgelegten Planung, die eine zentrale Ganztages- und Kleinkindbetreuung in Horgenzell vorsieht, wird festgehalten. Die Verwaltung wurde beauftragt, verschiedene Realisierungsvorschläge auszuarbeiten und deren mögliche Folgen darzustellen. Auch 2011 soll die  Elternumfrage wieder durch eine Telefonbefragung durchgeführt werden.

Waldkindergarten Horgenzell e.V.
- Finanzierung
Der Waldkindergarten Horgenzell e.V. ist Teil der Bedarfsplanung der Gemeinde Horgenzell. Entsprechend beteiligt sich die Gemeinde an der Finanzierung des Kindergartens. Derzeit erhält der Waldkindergarten einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000,- €. Der Zuschuss wurde zuletzt für das Jahr 2008 angepasst. Der Waldkindergarten e.V. ist nun an die Verwaltung herangetreten und hat um eine Anpassung des Zuschusses für das Jahr 2011 gebeten. Hintergrund der Anpassung sind gestiegene Anforderungen im personellen Bereich. Aus Sicht der Verwaltung trägt die personelle Aufstockung zur weiteren Qualitätssteigerung des Waldkindergartens bei. Darüber hinaus wird den gestiegenen Anforderungen an den Kindergartenbrieb Rechnung getragen. Der festgelegte Zuschuss sollte daher erhöht werden. Die Anpassung soll in 2 Schritten für die Jahre 2011 und 2012 auf jährlich 65.000 € erfolgen. Der Gemeinderat hat dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt.

Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2008 beschlossen, die Klarstellungssatzungen Firmetsweiler, Sießen, Tepfenhart und Wälde sowie die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzungen Gossetsweiler und Rolgenmoos  aufzustellen und diese öffentlich auszulegen. Im Mitteilungsblatt vom 09.01.2009 wurde die öffentliche Auslegung der Satzungsentwürfe öffentlich bekanntgemacht. Die Entwürfe lagen dann vom 19.01.2009 bis 20.02.2009 öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zu den jeweiligen Entwurffassungen vom 28.11.2008 aufgefordert.
Nach der öffentlichen Auslegung hat der Gemeinderat über die eingegangenen Anregungen und Bedenken beraten. Der Gemeinderat billigte die vorliegenden Entwurfsfassungen der Ergänzungs- und Klarstellungssatzungen Firmetsweiler, Gossetsweiler, Rolgenmoos Sießen und Wälde vom 25.05.2010. Die Verwaltung wurde beauftragt diese Entwürfe öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. Die Dauer der Auslegung kann gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt werden.
Die dem Gemeinderat vorliegende Ergänzungs- und Klarstellungssatzung „Tepfenhart“ wurde beschlossen. 

Schulverband Horgenzell
· Vereinbarung mit der Gemeinde Wilhelmsdorf
· Änderung der Verbandssatzung
Aufgrund rückläufiger Schülerzahlen der GHWRS Wilhelmsdorf und mit Blick auf die landespolitischen Vorgaben erscheint eine zukunftsgerichtete Arbeit am Standort Wilhelmsdorf als einzügige Hauptschule nicht mehr sinnvoll. Die bisherige Schule in Wilhelmsdorf soll als Außenstelle des Ländlichen <personname w:st="on">Schulz</personname>entrums Horgenzell mit einbezogen werden. Die Kosten für die Außenstelle in Wilhelmsdorf werden komplett von der Gemeinde Wilhelmsdorf getragen. Im Gegenzug erhält die Gemeinde Wilhelmsdorf für die Schüler die dort zur Schule gehen den vollen Sachkostenbeitrag. Im Zuge der Regelung zur Übernahme der Schulträgerschaft durch den Schulverband, wurde von den beteiligten Verwaltungen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erarbeitet. Die Vereinbarung regelt die räumliche und organisatorische Ausgestaltung und die finanzielle Beteiligung der Gemeinden. Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung einstimmig zu.
Zudem steht nach Auflösung der Schulbezirke die Änderung der Schulverbandssatzung an. Künftig werden sich die Mitgliedsgemeinden lediglich an den Kosten für die Grundschüler beteiligen müssen. Eine Aufnahme der Gemeinde Wilhelmsdorf in den Schulverband ist deshalb nicht vorgesehen. Die Verbandsmitglieder wurden beauftragt einer entsprechenden Satzungsänderung zuzustimmen.