Gemeinde Horgenzell - GemeindeGemeinde Horgenzell

Gemeinderatssitzung

Am Dienstag, 24.01.2012 findet um 18.30 Uhr die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung im Bürgersaal Horgenzell statt.

Tagesordnung

öffentlich:
1.  Bekanntgaben
2.  Baugesuche
.1 Neubau von Gemeinschaftsräumen mit Sanitärräumen zur Unterbringung von Saisonarbeitern in Gossetsweiler, Flst. 182
3. Bebauungsplan „Häldele“ in Horgenzell
- Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
4. Vorstellung des Forstwirtschaftsplans 2012
5. Vorberatung des Haushaltsplans 2012
6. Festsetzung der Kindergartenbeiträge für das Kindergartenjahr 2012/2013
7. Vereinsförderung
- Förderung des neugegründeten Vereins Geburtamucke e.V.
- Förderung des neugegründeten Vereins Karate Horgenzell e.V.
- Förderung der Umbaumaßnahme Schützenverein Hubertus Zogenweiler
8. Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Wasserversorgungsgruppe Wolketsweiler
9. Anfragen und Anträge

Hierzu ist jedermann herzlich eingeladen.

Aus dem Gemeinderat wird berichtet

Baugesuche

Der Gemeinderat hat dem Neubau von Gemeinschaftsräumen mit Sanitärräumen zur Unterbringung von Saisonarbeiten in Gossetsweiler das Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wurde beauftragt, bezüglich der Zufahrtsituation ein Gespräch mit dem Bauherrn zu führen.


Bebauungsplan "Häldele" in Horgenzell
- Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07. Juni 2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Häldele“ in Horgenzell gefasst. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 07. November 2011 bis 09. Dezember 2011 öffentlich ausgelegt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung bestand die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen bei der Gemeindeverwaltung vorzubringen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung aufgefordert.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken hat der Gemeinderat abgewogen und beschlossen.
Außerdem hat der Gemeinderat beschlossen, teilweise die Wohneinheiten von drei auf zwei zu reduzieren.


Vorstellung des Forstwirtschaftsplans 2012
Herr Revierförster Schaaf erläuterte dem Gemeinderat den Wirtschaftsplan 2012 für den Gemeindwald. Er informierte über die bisherigen Nutzungen, die mittelfristige Planung, die Holzmarktsituation, die Einschätzung der Situation im Gemeindewald und über die Vorstellung der Bewirtschaftungsplanung im Jahr 2012. Der Gemeinderat hat der Bewirtschaftungsplanung, wie von Herrn Schaaf vorgestellt, zugestimmt.


Festsetzung der Kindergartenbeiträge für das Kindergartenjahr 2012/2013

Die Kinderbetreuung in Horgenzell sah bisher eine Betreuung von Kindern von 2 bis 6 Jahren vor. Außer der Regelbetreuung wurden verschiedene Betreuungsmodule mit verlängerten Öffnungszeiten angeboten.
Mit dem Neubau der Kinderkrippe in Horgenzell, der die Betreuung von Kindern ab 11 Monaten vorsieht und auch verschiedene Betreuungsmodelle sowie eine Ganztagesbetreuung für größtmögliche Flexibilität für Eltern ermöglichen möchte, hat der Gemeinderat den von der Verwaltung vorgeschlagenen Betreuungsmodellen und Elternbeiträgen für das Kindergartenjahr 2012/2013 einstimmig zugestimmt.
Die Eltern werden von der Verwaltung über die Betreuungsmodelle und zukünftige Elternbeiträge in den nächsten Tagen informiert.


Vereinsförderung
- Förderung des neugegründeten Vereins Geburtamucke e.V.
- Förderung des neugegründeten Vereins Karate Horgenzell e.V.
- Förderung der Umbaumaßnahme Schützenverein Hubertus Zogenweiler

In den letzten zwei Jahren  wurden die Vereine „Karate Horgenzell e.V.“ und „Geburtamucke e.V.“ neu gegründet. Der Karateverein hat derzeit 30 aktive Mitglieder, die zweimal wöchentlich in der Turnhalle in Danketsweiler trainieren. Die „Geburtamucke“ ist eine kleine Musikkapelle, mit derzeit zwei passiven Mitgliedern und acht aktiven Musikern. Beide Vereine sind bisher durch die aktuellen Vereinsförderrichtlinien nicht erfasst.
Der Schützenverein „Hubertus“ Zogenweiler e.V. beabsichtigt 2012 verschiedene Sanierungsmaßnahmen  am Schützenhaus in Zogenweiler vorzunehmen und beantragte hierfür einen Zuschuss gemäß der aktuellen Vereinsförderrichtlinien.
Der Gemeinderat stimmte einer Bezuschussung der beiden neu gegründeten Vereine und der Förderung der Umbaumaßnahme des Schützenvereins Hubertus zu.


Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Wasserversorgungsgruppe Wolketsweiler

Die Verbandsversammlung der Wasserversorgungsgruppe Wolketsweiler hat in Ihrer Sitzung am 15.12.2010 die Einführung einer Konzessionsabgabe zugunsten der Stadt Ravensburg und der Gemeinde Horgenzell beschlossen. 
Die Gemeindeordnung sieht in § 107 vor, dass vor Abschluss eines Konzessionsvertrages dieser durch einen unabhängigen Sachverständigen zu begutachten ist und dieses Gutachten der Beschlussfassung des Gemeinderates zugrunde gelegt werden muss. Die KOBERA Steuerbeartungsgesellschaft hat daraufhin der Gemeinde Horgenzell ein entsprechendes Gutachten gefertigt. Im Laufe des Verfahrens wurde die Verwaltung vom Landratsamt Ravensburg darauf hingewiesen, dass das damalige Gutachten sich nicht auf die endgültige Fassung des Konzessionsvertrages, sondern auf einen vorherigen Entwurf bezogen hat. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Tübingen als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Ravensburg und dem Landratsamt wurde die Gemeinde gebeten, mit einem entsprechend aktualisierten Gutachten die Beschlussfassung zu wiederholen.
Die KOBERA Steuerberatungsgesellschaft hat daraufhin eine neue gutachtliche Stellungnahme gemäß § 107 Abs. 1 GemO erstellt. Darin wird als Ergebnis festgestellt, dass der Konzessionsvertrag für die Gemeinde vorteilhaft ist, die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde durch den Vertrag nicht gefährdet sind und die berechtigten Interessen der Gemeinde und Einwohner gewahrt sind.
Der Gemeinderat hat dem Entwurf des Konzessionsvertrages zugestimmt und die Veraltung beauftragt, diesen Beschluss der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.