Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab 21.01.2025 an alle Wahlberechtigen verschickt. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt, können sich telefonisch beim Bürgerbüro der Gemeinde Horgenzell informieren.
Wir möchten Sie gerne über die Möglichkeit der Briefwahl informieren. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen schriftlich (Antrag auf der Wahlbenachrichtigung), online, per Mail oder mit dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code ganz einfach und bequem bei der Gemeindeverwaltung beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst versendet werden können, sobald die Stimmzettel der Gemeindeverwaltung vorliegen. Nach derzeitigem Stand ist dies voraussichtlich am 10. Februar 2025 der Fall. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen bezüglich der Briefwahlunterlagen beim Bürgerbüro ab.
Darüber hinaus bitten wir zu beachten, dass der Zeitraum für die Briefwahl aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl sehr kurz ausfällt.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, den 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr im Rathaus Horgenzell eingehen. Sie können die Unterlagen entweder per Post (entgeltfrei im Bereich der Deutschen Post AG) oder im Briefkasten des Rathauses einwerfen.
Selbstverständlich können Sie Ihre Stimme auch persönlich im Wahllokal abgeben. Das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal hat am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Am Wahltag, 23. Februar 2025 ist die Stimmabgabe von 8.00 bis 18.00 Uhr möglich.
Bitte bringen Sie das Wahlbenachrichtigungsschreiben sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit. Der Wahlraum, in dem Sie wählen dürfen, ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben, die Sie per Post erhalten haben.
Der Bundestag wird kleiner. 2023 wurde ein neues Wahlrecht beschlossen, das bei der Bundestagswahl 2025 erstmals zur Anwendung kommen wird. Ziel der Reform ist eine Verkleinerung des Parlaments auf die zukünftig festgeschriebene Zahl von 630 Sitzen. Bislang hat der Bundestag offiziell 598 Sitze. Durch Ausgleichs- und Überhangsmandate war der Bundestag in der aktuellen Legislaturperiode allerdings auf 735 Mandate angewachsen. Durch die Abschaffung der Überhangs- und Ausgleichsmandate, erhält eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat nur dann das Mandat, wenn dieses Mandat vom Zweitstimmenergebnis gedeckt ist.
Bei der Wahl des Bundestags haben sie zwei Stimmen, eine Erst-Stimme und die Zweit-Stimme. Mit der Erststimme wählt man die Person, die den Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Sitze gewinnen nur die Parteien, die mindestens fünf Prozent der Stimmen oder drei Direktmandate erzielen.
Wenn Sie auf dem Stimmzettel kein Kreuz machen, haben Sie niemanden gewählt. Die Stimm-Abgabe ist dann ungültig. Enthaltungen werden bei der Sitz-Verteilung für den Bundestag nicht berücksichtigt.
Wer seine Stimme nicht persönlich abgeben kann, kann auch per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen schriftlich (Antrag auf der Wahlbenachrichtigung), online, per Mail oder mit dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code ganz einfach und bequem bei der Gemeindeverwaltung beantragen.
Gern können Sie diese auch direkt im Bürgerbüro wählen und die ausgefüllten Unterlagen in die hierfür bereitgestellte Urne einwerfen.
Briefwahlunterlagen können im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr beantragen. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht sowie bei Wahlberechtigten, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, kann aus besonderen Gründen der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Sollte ein Wahlschein verloren oder nicht zugegangen sein, kann noch bis Samstag, 22.02.2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierfür setzen Sie sich bitte mit Frau Schmid unter 07504-970110 in Verbindung.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, den 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr im Rathaus Horgenzell eingehen. Sie können die Unterlagen entweder per Post (entgeltfrei im Bereich der Deutschen Post AG) oder im Briefkasten des Rathauses einwerfen. Biete beachten Sie den rechtzeitigen Versand per Post. Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Briefwahlunterlagen anfordern.
Dies geht
Wer durch Briefwahl wählt,
Hinweise:
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an:
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehörige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter +49 7504 9701-0 gegeben.
Hasenweiler und Zogenweiler wird repräsentativer Briefwahlbezirk
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestagswahlen seit 1953 und allen Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.
Durch Zufallsprinzip wurden Teile der Briefwähler aus Horgenzell für diese statistische Erhebung ausgewählt. Alle Briefwähler aus dem Briefwahlbezirk 2 (Hasenweiler und Zogenweiler) erhalten in diesem Zusammenhang einen Stimmzettel, der im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen ist.
Was und wie wird erhoben?
In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogenen Daten werden nicht verwendet!
Zur Gewinnung der Daten werden die abgegebenen Stimmzettel ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute.
Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen. Zur Vereinfachung wird neben der Angabe des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe ein Großbuchstabe verwendet. Ein Rückschluss auf das einzelne Wahlverhalten ist nicht möglich, d.h. das Wahlgeheimnis ist auf jeden Fall gewährleistet.
Die betroffenen Briefwähler erhalten bei Zusendung der Wahlunterlagen ein Informationsblatt über die repräsentative Wahlstatistik.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro (Frau Schmid Tel. +49 7504 9701-26; E-Mail: b.schmid(at)horgenzell.de).
Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Bürgerbüro telefonisch unter +49 7504 9701-0.
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: +49 761 36122.
Wahlberechtigt sind alle Personen, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind, die
Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung in einem Wählerverzeichnis. Wahlberechtigte, die in Deutschland leben, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Die Mitglieder des Deutschen Bundestags werden für vier Jahre vom Volk gewählt.
Die Bundestagswahlen werden nach dem System der so genannten Personalisierten Verhältniswahl ausgerichtet, d. h. mit der ersten Stimme werden mittels Mehrheitswahl die Vertreter eines Wahlkreises gewählt; die zweite Stimme wird für eine Partei(liste) abgegeben und entscheidet damit über die relative Stärke der Parteien untereinander. Sitze gewinnen nur die Parteien, die mindestens 5 Prozent der Stimmen oder drei Direktmandate erzielen.