Bildungsprämien - Anerkennung als Beratungsstelle beantragen

Allgemeines

Als Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen können Sie sich als Beratungsstelle anerkennen lassen.

Die Anerkennung benötigen Sie, wenn Sie

  • Interessierte über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen informieren und
  • Prämiengutscheine ausstellen.

Für Ihre Beratungstätigkeit können Sie einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: Wenn Ihre Beratungsstelle bereits aus anderen öffentlichen Mitteln Fördergelder erhält, ist das für die Anerkennung hilfreich. Sie können allerdings keine weiteren Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung erhalten.


Voraussetzungen
  • Nachweis, dass die Beratungsstelle
    • eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist und ihren Sitz in Deutschland hat,
    • für die Weiterbildungsberatung geeignet und qualifiziert ist, insbesondere die Qualitätsanforderungen gemäß den rechtlichen Richtlinien einhält,
    • über entsprechende Räume und Ausstattung verfügt und
    • für alle interessierten Personen gut erreichbar ist.
  • Nachweis, dass das Beratungspersonal
    • unabhängig und neutral über die unterschiedlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und -anbieter berät,
    • die dafür vorgesehene Verwaltungssoftware nutzt und
    • an der "Schulung zur Umsetzung der Bildungsprämie" teilgenommen hat.

Zuständige Stelle

Programmstelle Bildungsprämie im Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung


Verfahrensablauf

Die Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle online beantragen. Diese prüft die Voraussetzungen und leitet Ihren Antrag an das Bundesministerium für Bildung und Forschung weiter.

Das Bundesministerium wählt in Absprache mit den jeweiligen Bundesländern nach einem festgelegten Verteilerschlüssel geeignete Beratungsstellen aus.


Fristen

Sie können die Anerkennung jederzeit beantragen.


Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

schnellstmöglich


Vertiefende Informationen


Freigabevermerk

Stand: 15.12.2021

Verantwortlich: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg