Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen

Allgemeines

Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind, müssen Sie ihr die Änderungen persönlicher Daten sofort mitteilen. Das gilt besonders, wenn Sie wichtige Mitteilungen von der Hochschule erwarten wie beispielweise Immatrikulationsbogen, Prüfungsmitteilungen.


Voraussetzungen

Ihre persönlichen Daten haben sich geändert.


Zuständige Stelle

das Studierendensekretariat oder Studienbüro


Verfahrensablauf

Sie können die Änderung persönlich im Studierendensekretariat oder schriftlich mitteilen. Wenn Sie eine Chipkarte der Hochschule besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen online oder an den Chip-Terminals selbst vornehmen.

Die nächste Semesterbescheinigung enthält dann die neuen Daten.


Fristen

Keine


Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache: Studentenausweis und Chipkarte


Kosten

keine


Hinweise

Keine


Rechtsgrundlage

Immatrikulationsordnung beziehungsweise Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule


Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg