Breitbandförderung beantragen
AllgemeinesEinen Zuschuss zum Ausbau ihrer digitalen Infrastruktur über die Landesförderung können beantragen:
- Gemeinden
- Zusammenschlüsse von Gemeinden
- Landkreise
Gefördert werden:
- Planung und Aufbau von gigabitfähiger Breitbandinfrastruktur
- einmalige Anschubfinanzierung des Netzbetriebs
- Pachtkosten gigabitfähiger Breitbandinfrastruktur
In Form einer Anteilsfinanzierung erfolgen:
- einmalige Anschubfinanzierung des Netzbetriebs
- Planung von Breitbandinfrastrukturen
Die Förderung aller anderen Breitbandmaßnahmen erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens.
Mit diesem Verfahren wird das Vorhandensein eines "weißen Flecks" festgestellt.
Ein "weißer Fleck" liegt vor, wenn
- in dem Gebiet keine Versorgung mit einer Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung steht und
- gleichzeitig ein marktgetriebener Ausbau innerhalb der nächsten drei Jahre durch private Telekommunikationsunternehmen nicht erfolgt.
das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
Referat 73 - Digitale Infrastruktur
Postfach 10 34 65
70029 Stuttgart
Eine Breitbandförderung des Landes müssen Sie beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag online. Dazu müssen Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem Vorhaben erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde,
- telefonisch unter 0711/231 3748 und 0711/231 3774 oder
- durch E-Mail an breitband@im.bwl.de.
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Die weitere Kommunikation erfolgt über E-Mail, wenn
- Fragen offen sind oder
- Angaben unvollständig beziehungsweise unklar sind.
Die Bewilligungsbehörde prüft das Vorhaben auf Förderfähigkeit. Die Anträge werden nach Eingangsdatum abgearbeitet. Beim Vorliegen aller Fördervoraussetzungen ergeht ein Förderbescheid. Dieser wird automatisch in FöBIS erstellt. Sobald Ihr Antrag bewilligt ist, lädt Sie der Innenminister nach Stuttgart ein, um Ihnen den Förderbescheid persönlich zu überreichen.
Achtung: Mit dem Breitbandvorhaben dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen
- eine Bewilligung vorliegt oder
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde.
Ein vorzeitiger Vorhabensbeginn ist förderschädlich.
keine
- Nachweis der Unterversorgung in Form eines Auszugs aus dem Breitbandatlas des Bundes
- gültige Markterkundung
- FTTB-Planung für den Netzausbau
Fibre-to-the-Building (FTTB) = Glasfaser bis zum Gebäude - Backbone-Planung für den Backbone-Ausbau
- Shape-Files der beantragten Trassen entsprechend den GIS-Nebenbestimmungen Baden-Württemberg (GIS-NBest BW)
- Abfrage der örtlichen Versorger hinsichtlich einer eventuellen Mitverlegung
- bei Gesamtkosten von über 200.000 Euro: Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde
Hinweis: Fachbegriffe und Abkürzungen werden im Leitfaden für den geförderten Breitbandausbau erläutert.
keine
Antragstellung und Beratung sind kostenlos.
Stand: 16.11.2021
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg