Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen

Allgemeines

Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register.

Darin werden Personen registriert, denen

  • Inkassodienstleistungen,
  • Rentenberatung oder
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.

Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Suche nach Rechtsdienstleistern (zum Beispiel in Ihrer Wohnortnähe)
  • Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
  • Feststellung, welchen Personen eine weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt wurde

Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.


Voraussetzungen

keine


Zuständige Stelle

das Rechtsdienstleistungsregister


Verfahrensablauf

Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

keine


Vertiefende Informationen


Freigabevermerk

Stand: 17.09.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg