Handwerkerparkausweis beantragen

Allgemeines

Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.


Zuständige Stelle

die Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Betriebssitz, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen
  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.


Kosten

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich


Vertiefende Informationen

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.


Hinweise

Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.


Rechtsbehelf

Widerspruch



Freigabevermerk

02.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg