Gutscheinkarten 2024 für den Landesfamilienpass

Ab sofort sind im Rathaus die Gutscheinkarten für das Jahr 2024 erhältlich.

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können berechtigte Familien unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt staatliche Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

 

Neue Regelung

Grundsätzlich bleiben die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses und die Anzahl der Gutscheinkarten gleich, bei der Ausstellung können nunmehr jedoch neben einer antragstellenden Person (im Pass: Berechtigte Person) noch bis zu vier weitere Erwachsene (im Pass: Begleitpersonen) eingetragen werden.

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:

- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch

Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,

- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten

 Kind, mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,

- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

und

- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

 

Den Landesfamilienpass, die aktuelle Gutscheinkarte sowie weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus Horgenzell, Bürgerbüro (Zimmer 4).