Anzeigen von Funkenfeuer 08. März / 09. März 2025

Gemeindemitteilung

Das Abbrennen eines Funkens ist aus Sicherheitsgründen bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen

Wir weisen darauf hin, dass das Abbrennen des Funkens aus Sicherheitsgründen bis spätestens 23. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung Horgenzell anzuzeigen ist, damit die örtliche Feuerwehr, die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle sowie die Polizei informiert werden können. Der genaue Standort des Funkens (Flurstücksnummer) ist in der Meldung anzugeben. 

Von besonderer Bedeutung ist, dass nur naturbelassenes, unbehandeltes Holz, wie Christbäume, Reisig, Sturmholz, sowie trockenes Stroh und Altheu verbrannt werden darf. Das Verbrennen von unzulässigen Materialien, d.h. von Abfällen, ist strafrechtlich relevant. In diesen Fällen erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Beim Standort des Funkens müssen mindestens 50 m Abstand zur nächsten Wohnbebauung und Baumbeständen sowie 100 m zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen eingehalten werden. 

Die zu beachtenden Regelungen können dem „Funkenmerkblatt“ des Landratsamtes Ravensburg entnommen werden.

Bei Fragen steht Ihnen gerne im Fachbereich Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Horgenzell, Frau Reiß (f.reiss@horgenzell.de oder Tel. +49 7504 9701-62) zur Verfügung.