Lageplan zum Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 13. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Biogas Ringenhausen"

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 13. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Biogas Ringenhausen"

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Biogas Ringenhausen" wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Im Rathaus der Gemeinde Horgenzell (Kornstr. 44, 88263 Horgenzell), Zimmer 12 sowie im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsdorf (Saalplatz 7, 88271 Wilhelmsdorf), Zimmer 21  wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.02.2025 bis 18.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind im Rathaus Wilhelmsdorf in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:15 Uhr, zusätzlich montags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr und im Rathaus Horgenzell  Montag, Dienstag, Donnerstag und  Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, zusätzlich dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr, beachten Sie bitte, dass die Rathäuser während gesetzlicher Feiertage geschlossen sind) sowie im Internet auf der Internetseite der Gemeinden Horgenzell (https://www.horgenzell.de/Aktuelles/Bekanntmachungen) und Wilhelmsdorf (https://www.gemeinde-wilhelmsdorf.de/rathaus-service/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren) im gleichen Zeitraum Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und des Gemeinsamen Ausschusses eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


Horgenzell, den 31.01.2025

Sandra Flucht

Bürgermeisterin