Der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2025 den Entwurf zur Außenbereichssatzung "Boscherhof" mit Begründung jeweils in der Fassung vom 17.10.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet liegt im Nordosten des Gemeindegebietes der Gemeinde Horgenzell, ca. 700 m südöstlich des Ortsteiles und umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 675/4 (Teilfläche); 675/7 (Teilfläche); 675/12 (Teilfläche); 675/13; 676 (Teilfläche); 676/1 (Teilfläche); 680 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 17.10.2024 wird in der Zeit vom 17.02.2025 bis 20.03.2025 im Internet auf der Internetseite https://www.horgenzell.de/Aktuelles/Bekanntmachungen der Gemeinde Horgenzell veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 17.10.2024 in der Zeit vom 17.02.2025 bis 20.03.2025 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell (Kornstraße 44, 88263 Horgenzell), Zimmer 12 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Horgenzell sind am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist).
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 17.10.2024 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
Gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info(at)horgenzell.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Horgenzell, den 07.02.2025
Volker Restle
Bürgermeister