Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und Wohnraumsicherung ("Bauturbo")
Gilt für nachstehende Wohnbauvorhaben, wenn dadurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird.
Der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell hat in seiner Sitzung am 19.05.2026 die Leitlinien zur Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 246 e BauGB für Vorhaben nach dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen.
§ 31 Absatz 3 BauGB (Neuerungen betreffen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans)
§ 34 Absatz 3 b BauGB (Neuerungen betreffen die Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung)
§ 246e BauGB Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau
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