Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer.

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

keine

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp

Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

keine

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde: 

- Auskünfte aus dem Melderegister: 10,00 € / Vorgang 
- Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister: 14,00 € / Vorgang
- einfache Auskunft über das Meldeportal (auch elektronisch): 10,00 € / Vorgang.
- Gruppenauskunft (Grundgebühr 40,00 € zzgl. 0,20 € je Person) 
- einfache Meldebescheinigung (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BMG): 10,00 € / Vorgang
- erweiterte Meldebescheinigung (§ 18 Abs. 2 Satz 2 BMG): 14,00 € / Vorgang
- Schriftliche Auskunft über die Steuer-ID: 6,00 € / Vorgang
- sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde: 6,00 € / Vorgang

Hinweis: Zahlung bar oder mit Karte vor Ort möglich

Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 18 Meldebescheinigung

Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.

19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.