Namensrecht
Seit dem 1. Mai 2025 gilt das neue Namensrecht, wodurch viele neue Erklärungsmöglichkeiten - insbesondere die Möglichkeit der Führung eines Doppelnamens sowohl beim Kindesnamen als auch beim Ehenamen - geschaffen wurden.
Die Erklärvideos des Fachverbands der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. zeigen, was bei der Namensvergabe bei Kindern und bei der Eheschließung möglich ist.
- Ehenamen: Erfahren Sie, wie Paare seit dem 1. Mai 2025 den gemeinsamen Familiennamen wählen können und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.
- Kindesnamen: Das Video zeigt auf, welche Möglichkeiten Eltern bei der Namenswahl für ihre Kinder ab dem 1. Mai 2025 haben und was dabei beachtet werden muss.
Klicken Sie auf die Videos, um sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen.
Erklärvideo zur Regelung des Ehenamens
Erklärvideo zur Regelung der Kindesnamen
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere neue Erklärungsmöglichkeiten zum Familiennamen. Ausführliche Informationen erhalten Sie über die Infobroschüre zum Namensrecht. Das Standesamt hilft Ihnen gerne bei Fragen rund um Ihren Namen weiter.