Auszahlung des Jagd-Auskehrungsanspruches für 2024-2026

Gemeindemitteilung

Laut Beschluss des Jagdvorstandes und der Satzung der Jagdgenossenschaft Horgenzell wird der Reinertrag der Jagdnutzung (Auskehrungsanspruch) jeweils nach Ende eines Jagdzeitraums ausbezahlt.

In den nächsten Tagen erfolgt nun die Auszahlung für die letzten drei Jagdjahre vom 01.04.2023 bis 31.03.2026.

Die Auszahlung erfolgt an jeden Grundstückseigentümer nach dem Anteil seiner bejagbaren Flächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk entsprechend den festgesetzten Jagdpachtpreisen. Davon wird noch anteilig die Verwaltungskostenpauschale einbehalten.

Sofern sich ein Auszahlungsbetrag unter 5,00 € bezogen auf die letzten 9 Jagdjahre ergibt, wird der Betrag nicht überwiesen.