Breitbandausbau

Die Gemeinde Horgenzell ist, wie alle 39 Städte und Gemeinden im Landkreis Ravensburg, Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Der Zweckverband koordiniert den Ausbau des Glasfasernetzes, stellt Förderanträge für die Kommunen, erstellt die öffentlichen Ausschreibungen und unterstützt die Gemeinden im kompletten Ausbauverfahren.

 

Weitere Informationen zum Zweckverband finden Sie auf deren Homepage: www.oberschwaben.net

Als weißer Fleck gelten alle Haushalte, die unter 30 Mbit/s Versorgung haben.

Der Ausbau dieser Bereiche wird aktuell von Bund und Land zu 90% gefördert. Die übrigen 10% müssen von den Kommunen getragen werden. Diese Förderung ermöglicht es, dass die Hausanschlüsse für die Eigentümer kostenfrei hergestellt werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass ein so genannter Hausanschlussvertrag unterschrieben von den jeweiligen Grundstückseigentümern vorliegt. Diese Verträge erhalten alle betroffenen Haushalte automatisch von der Gemeinde, zum Teil wurden diese auch bereits versendet.

Der tatsächliche Ausbau wird im Gemeindegebiet Horgenzell im Laufe des Jahres 2023 beginnen. Die Bauzeit wird auf ca. 2 Jahre geschätzt.

 

Für alle Haushalte die im weißen Fleck liegen, hat das Ingenieurbüro Zimmermann aus Amtzell, welches den Ausbau in der Gemeinde Horgenzell plant, ein Info-Blatt mit den häufigsten Fragen und Antworten erstellt.

Ob Sie in einem weißen Fleck liegen, können Sie auf der nachfolgenden Karte sehen. Wenn an dem Ort ein roter Punkt ist, gilt das als weißer Fleck.

 

Als grauer Fleck gelten alle Haushalte, welche über 30 Mbit/s aber unter 100 Mbit/s Versorgung haben. Die Gemeinde Horgenzell hat den Zweckverband Breitbandversorgung beauftragt, die entsprechenden Unterlagen für den Förderantrag zu erstellen und diesen bei den zuständigen Behörden einzureichen. Leider wurde das im Jahr 2022 laufende Förderprogramm „Ausbau graue Flecken“ durch die Bundesregierung ohne Vorankündigung und für alle überraschend im Oktober 2022 gestoppt und geschlossen. Auf Nachfrage der regionalen Bundestagsabgeordneten gab das zuständige Bundesministerium öffentlich bekannt, dass das betreffende Förderprogramm im Jahr 2023 wieder aufgelegt werden soll und aktuell die Förderrichtlinien neu erarbeitet werden.

Der Zweckverband erstellt unterdessen die Unterlagen für den Förderantrag für die Gemeinde Horgenzell, sodass der Förderantrag nach Wiederaufnahme des Förderprogrammes sofort eingereicht werden kann.

 

Die von diesem Ausbauabschnitt betroffenen Haushalte werden dann ebenfalls zu gegebener Zeit automatisch durch die Gemeinde angeschrieben.

Ansprechpartnerin bei der Gemeindeverwaltung

  • Carina Benner, Ortsbauamt und Ordnungsamt
    Zimmer Nr. 13
    Tel.: 07504 9701-62