Bekanntmachungen vor Einbuchung

AMTSGERICHT RAVENSBURG
-Grundbuchamt-

 

Öffentliche Bekanntmachung

Herr Robert Riedter und Herr Christoph Amann als Angrenzer haben angeregt, für das bisher im Grundbuch noch nicht gebuchte Grundstück der

 

Gemarkung Wolketsweiler Flur 0 (Wolketsweiler)

 

Flst. 23                                             Beifang                                                              213 qm

                                                        Verkehrsfläche
 

ein Grundbuchblatt anzulegen.

 

Da es sich um ein buchungspflichtiges Grundstück handelt, hat die Anlegung des Grundbuchblattes gemäß § 116 GBO von Amts wegen zu erfolgen. Im Primärkataster und dessen Fortführung sind „Die Beteiligten“ bzw. „Die Angrenzer“ als Besitzer aufgeführt. Es handelt sich um den früheren Feldweg 7, welcher von den jeweiligen Eigentümern der angrenzenden Flurstücke 19, 21, 52 und 56 der Gemarkung Wolketsweiler Flur 0 gemeinschaftlich benützt wird.

 

Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben bezeichneten Grundstücks der Gemarkung Wolketsweiler Flur 0 bevorsteht.

 

Das Grundbuchamt beabsichtigt als Eigentümer einzutragen:

Robert Riedter, geb. am 28.11.1962,

Christoph Amann, geb. am 04.05.1983,

- in Gemeinschaft nach altem württembergischen Recht -

 

Personen, die Einwendungen gegen die vorstehende Eintragung geltend machen werden aufgefordert, ihren Einspruch binnen 1 Monat seit Aushang dieser Bekanntmachung dem Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - (Postanschrift: Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg) unter Angabe des Aktenzeichens RAV001/15/2024 mitzuteilen.

 

Ravensburg, den 21. März 2024

 

Amtsgericht Ravensburg

-Grundbuchamt-

 

 

Weihrauch

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