Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan wird in Kooperation mit der Gemeinde Wilhelmsdorf im Rahmen einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft erstellt. Erfüllende Gemeinde ist dabei Wilhelmsdorf. Über die Jahre wird dieser immer wieder in Teilen ergänzt bzw. geändert.
Den aktuellsten Gesamt-Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2005 finden Sie hier.
Aktuelle Änderungen
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 11. Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Hirtenberg“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie im Bereich „Horgenzell“
Die Verbandsversammlung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Horgenzell/Wilhelmsdorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 die 11. Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Hirtenberg“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie im Bereich „Horgenzell“ gem. § 2 Abs.1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB in der Fassung vom 26.04.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Änderungsbereich liegt am nordwestlichen Siedlungsrand des Teilorts Ringgenweiler der Gemeinde Horgenzell. Nordöstlich wird es von weiterer Wohnbebauung eingegrenzt, nördlich, westlich und südlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Im Südosten grenzt die Landesstraße L 288 an das Plangebiet an.
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 1,10 ha und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 271/1 (Teilfläche), 271/4 (Teilfläche), 271/6 (Teilfläche), 271/7 (Teilfläche), 271/5 (Teilfläche), 283 (Teilfläche), 292 (Teilfläche). Der Geltungsbereich kann dem beiliegenden Lageplan „Grenze des räumlichen Geltungsbereichs“ entnommen werden.
Die Gemeinde Horgenzell möchte durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Hirtenberg“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebsverlagerung der 42-N schaffen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht wohnliche und gewerbliche Nutzungen vor. Im Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Horgenzell/Wilhelmsdorf ist das Plangebiet zum größten Teil als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Bereich der vorhandenen Gebäude besteht die Darstellung einer Wohnbaufläche (Bestand). Da die geplanten Nutzungen den Darstellungen des rechtsgültigen Flächennutzungsplans in Teilbereichen widersprechen, ist dieser im Parallelverfahren gem. §8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Da andernorts noch ungenutzte gewerbliche Bauflächen als Darstellung im rechtsgültigen Flächennutzungsplan vorhanden sind, wurden bei der Aufstellung der 11. Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Hirtenberg“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu die gewerblichen Bauflächen an anderer Stelle im rechtsgültigen Flächennutzungsplan kompensiert und die entsprechenden Teilbereiche als Wohnbauflächen (W) und gewerbliche Bauflächen (G) innerhalb des Änderungsbereichs dargestellt (vgl. zeichnerischer Teil der 11. Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Hirtenberg“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu).
Zur Kompensation der neu dargestellten gewerblichen Baufläche werden am nordöstlichen Ortsrand des Hauptorts Horgenzell (nördlich der Alten Poststraße und östlich der Kornstraße) bisher als gewerbliche Baufläche (Planung) dargestellte Flächen wieder als Fläche für die Landwirtschaft mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Die Kompensationsfläche umfasst eine Größe von ca. 0,76 ha und bezieht die Flurstücke Fl.-Nr. 25, 26/1 sowie 26/3 (jeweils zum Teil) ein. Der Geltungsbereich der Kompensationsfläche kann dem beiliegenden Lageplan „Grenze des räumlichen Geltungsbereichs zur Kompensationsfläche“ entnommen werden.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit von 25.02.2022 bis 11.03.2022 statt.
Der Entwurf zur 11. Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Hirtenberg“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie im Bereich „Horgenzell“ (Stand 26.04.2022) wird mit Begründung (Stand 26.04.2022), Umweltbericht (Stand 26.04.2022), schalltechnischer Untersuchung (Stand 26.04.2022), ornithologischem Gutachten (Stand 15.08.2021) sowie Fledermausgutachten (Stand 04.04.2022) in der Zeit vom 12.09.2022 bis 17.10.2022 im Rathaus Horgenzell, Kornstraße 44, 88263 Horgenzell zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) und im Rathaus Wilhelmsdorf, Saalplatz 7, 88271 Wilhelmsdorf zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Zusätzlich dazu sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen unter folgenden Internet-Links abrufbar und einsehbar:
https://www.horgenzell.de/buergerservice/bauen-und-wohnen/flaechennutzungsplan/
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht der meixner Stadtentwicklung GmbH in der Fassung vom 26.04.2022 mit Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Regionalplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung in Bezug auf Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Vorschläge für Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/verbale Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
- Gutachten zur ornithologischen Kartierung des geplanten Baugebiets Am Hirtenberg, Ringgenweiler, im Frühjahr 2021, von J. Barker, Fassung vom 15.08.2021.
- Fledermausuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Hirtenberg“ in Ringgenweiler. Gutachten in der Fassung vom 04.04.2022.
- Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Hirtenberg“ der meixner Stadtentwicklung GmbH in der Fassung vom 26.04.2022 (zu den Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet (Bereich Wohnen) und den erforderlichen Schutzmaßnahmen).
- Protokoll des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 23.06.2021 sowie schriftliche Stellungnahmen hierzu (mit Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen zur notwendigen Flächenkompensation, zu einer kompakteren/flächensparenden Planung, zum Regionalen Grünzug sowie zur Schonung landwirtschaftlicher Produktionsflächen, des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zur Geotechnik, des Landratsamts Ravensburg zur verkehrlichen Erschließung, zur Untersuchung der Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet und ggf. notwendigen Schutzmaßnahmen, zu den artenschutzrechtlichen Untersuchungen, zur ggf. notwendigen Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet „Rotachtal Bodensee“, zum Biotopschutz und insektenschonender Beleuchtung, zur Eingrünung der Bebauung und sinnvollen Ausgleichsmaßnahmen, zur Trinkwasserversorgung, Entwässerung, einer möglichen Einleitung in den Ringgenweiler Bach und zur Berücksichtigung von Starkregenereignissen sowie zum Boden- und Grundwasserschutz).
- Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu den Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild, zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zur Prüfung von Standortalternativen insbesondere für das Wohngebäude sowie zum Vorrang der Innenentwicklung vor der baulichen Entwicklung im Außenbereich.
Innerhalb der Auslegungsfrist können die Stellungnahmen sowohl schriftlich als auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Für die Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist die Angabe der Anschrift des Stellungnahmenden sinnvoll.
In der Zeit vom 12.09.2022 bis zum 17.10.2022 kann Stellung genommen werden, entweder postalisch bei der Gemeinde Wilhelmsdorf, z. H. Herrn Birkhofer, Saalplatz 7, 88271 Wilhelmsdorf oder per E-Mail an Frau Sofia Ntineli: sofia.ntineli@meixner-stadtentwicklung-nospam.de i.A. der Verwaltung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Horgenzell/Wilhelmsdorf. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt. Zusätzlich zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet eine förmliche Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Hinweis: Die Erbringung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs erfolgt auf Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Hirtenberg“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu. Der Ausgleich erfolgt auf unmittelbar nordwestlich und westlich anschließenden Flächen (außerhalb des Geltungsbereichs liegende Teilflächen der Fl.-Nrn. 271/1, 271/7 und 283, Gemarkung Zogenweiler). Auf den zur freien Landschaft überleitenden Flächen soll eine Streuobstwiese mit extensiver Grünlandnutzung entwickelt werden, um eine kulturlandschaftstypische Form der Ortsrandeingrünung umzusetzen und auch um die regionalplanerische Zielvorgabe (angrenzend Regionaler Grünzug) aufzugreifen. Zudem werden randlich zur Förderung des Neuntöters und von Arten mit ähnlichen Ansprüchen Dornstrauchhecken gepflanzt.
Wilhelmsdorf, 02.09.2022
Sandra Flucht
Vorsitzende
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Firma BAG", Gemeinde Horgenzell
Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Horgenzell-Wilhelmsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2021 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Firma BAG"mit Begründung in der Fassung vom 05.11.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil "Gossetsweiler" der Gemeinde Horgenzell und umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 9/2 (Teilfläche), 164, 165 (Teilfläche), 166/1 (Teilfläche), 182 (Teilfläche) und 196 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 05.11.2021 und die nach Einschätzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 12.09.2022 bis 19.10.2022 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell (Kornstraße 44, 88263 Horgenzell), Zimmer 26 sowie im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsdorf (Saalplatz 7, 88271 Wilhelmsdorf) Zimmer 21 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Horgenzell sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Wilhelmsdorf sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr und zusätzlich montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 05.11.2021 und den nach Einschätzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://www.horgenzell.de/buergerservice/bauen-und-wohnen/flaechennutzungsplan/
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht in der Fassung vom 05.11.2021 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
- Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 03.03.2020 im Landratsamt Ravensburg (Vermerk vom 13.03.2020) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (zur Landwirtschaft), des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik und zu allgemeinen Hinweisen), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu den Zielen der Raumordnung) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Straßenbau (zur Entwässerung, Immissionen, Versorgungs- und Abwasserleitungen), Verkehr (zu Anpflanzungen in den Sichtfeldern), Gewerbeabwasser (zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung), Naturschutz (zu den kartierten Biotopen, zum artenschutzrechtlichen Untersuchungen, zur Erstellung eines Umweltberichtes), Oberflächengewässer (zu Gewässerläufe, Oberflächenwasserabfluss und Ausgleichsmaßnahmen sowie eines Hinweises zum Starkregen), Bodenschutz (zum sparsamen Umgang mit dem Boden sowie zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen), Grundwasser (zur Wasserversorgung und Grundwasserschutz) und Immissionsschutz ( zu Verkehrslärm- und Gewerbelärmimmissionen, zu Lichtimmissionen sowie zur Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung)
- Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Firma BAG" der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 04.07.2022 (zu den Gewerbelärmimmissionen aus dem Sondergebiet-Gebiet und den notwendigen Schutzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes)
- Artenschutzrechtlicher Kurzbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Firma BAG" des Büros Sieber in der Fassung vom 16.12.2020 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Wilhelmsdorf, den 11.08.2022
Sandra Flucht
Vorsitzende
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 9. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Firma Finsterle in Furt Erweiterung"
Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Horgenzell-Wilhelmsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2021 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Firma Finsterle in Furt Erweiterung" in der Fassung vom 05.11.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet befindet sich im Weiler "Furt" östlich von Zogenweiler in der Gemeinde Horgenzell. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 05.11.2021 und die nach Einschätzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 12.09.2022 bis 19.10.2022 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell (Kornstraße 44, 88263 Horgenzell), Zimmer 26 sowie im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsdorf (Saalplatz 7, 88271 Wilhelmsdorf) Zimmer 21 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Horgenzell sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr und zusätzlich montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Wilhelmsdorf sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr und zusätzlich montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 05.11.2021 und den nach Einschätzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://www.horgenzell.de/buergerservice/bauen-und-wohnen/flaechennutzungsplan/
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht in der Fassung vom 05.11.2021 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
- Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 21.04.2021 im Landratsamt Ravensburg (ergänzter Vermerk vom 15.05.2021) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Ravensburg zum Themenfeld Naturschutz (zum den umliegenden Schutzgebieten, zur Darstellung von Angaben zu Stickstoffeinträgen, zur Durchführung einer FFH-Vorprüfung sowie zur Pflanzung einer Hecke im Übergang zur freien Landschaft)
- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik und zu allgemeinen Hinweisen), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu den Zielen der Raumordnung insbesondere des Regionalplanes), des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e.V. (zum Arten- und Biotopschutz, Biotopvernetzung/Grünstrukturen, Bepflanzung, Maßnahmen zum Schutz von Bodenversiegelungen, Klimaschutz und Insektenschutz), der Handwerkskammer Ulm (zum Gewerbelärm und zu schalltechnischen Untersuchungen) und des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Verkehr (zu Anpflanzungen in den Bereichen der Sichtfelder) sowie Forst (zu Ausgleichsflächen im Wald)
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Wilhelmsdorf, den 11.08.2022
Sandra Flucht
Vorsitzende