Derzeit befindet sich eine Gebührenkalkulation für die Frischwasserversorgung in Bearbeitung. Über die Ergebnisse der Kalkulation soll Anfang des Jahres 2023 im Gemeinderat beraten und beschlossen werden.
Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze für Verbrauchsgebühr und Grundgebühr ergeben können, die für die ab dem 01.01.2023 in Anspruch genommenen Leistungen gültig wären.
Derzeit befindet sich eine Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung in Bearbeitung. Über die Ergebnisse der Kalkulation soll Anfang des Jahres 2023 im Gemeinderat beraten und beschlossen werden.
Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze für Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr ergeben können, die für die ab dem 01.01.2023 in Anspruch genommenen Leistungen gültig wären.
Die Bekanntmachung erfolgt über das Amtsblatt Nr. 32 vom 12.08.2022
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 15.12.2015 (GBl. 2016 S. 1147) hat der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell am 27. Juli 2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
§ 5 erhält folgenden Wortlaut:
§ 5 Gebührenhöhe
(1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben.
(2) Die Gebührensätze der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtungen können den Anlagen zur Satzung entnommen werden. Die Anlagen 1-4 (Stand 07.07.2022) sind Bestandteil dieser Satzung.
(3) Die Kosten für das Mittagessen sind ebenfalls in den Anlagen 1-4 geregelt.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 1. September 2022 in Kraft.
Horgenzell, 27.07.2022
Gez. Volker Restle, Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Anlage 1: Kindergarten Hasenweiler
Ausschreibungen
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