Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ringgenweiler Nord"

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Horgenzell-Wilhelmsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.04.2024 den Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ringgenweiler Nord" mit Begründung in der Fassung vom 25.03.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet liegt im Gemeindegebiet von Horgenzell, westlich des Ortsteiles "Ringgenweiler" und umfasst folgende Grundstücke 415 (Teilfläche), 416/1, 417/1, 418 (Teilfläche), 419 (Teilfläche), 420 (Teilfläche), 421/1 (Teilfläche), 421/2 (Teilfläche), 422 (Teilfläche), 423 (Teilfläche), 424 (Teilfläche) und 435 (alle Gemarkung Zogenweiler). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 25.03.2024 und die nach Einschätzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 19.07.2024 bis 30.08.2024 im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Horgenzell veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung und die nach Einschätzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Fassung vom 25.03.2024 in der Zeit vom 19.07.2024 bis 30.08.2024 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell (Kornstraße 44, 88263 Horgenzell), Zimmer 13 sowie im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsdorf (Saalplatz 7, 88271 Wilhelmsdorf), Zimmer 21 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in Horgenzell in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 bis 16:00Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs ganztägig geschlossen, sowie in Wilhelmsdorf in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr und zusätzlich montags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 25.03.2024 und den nach Einschätzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: www.gemeinde-wilhelmsdorf.de/rathaus-service/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 07.02.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
  • Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 21.07.2017 im Landratsamt Ravensburg (ergänzter Vermerk vom 10.08.2017) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (zu den Zielen der Raumordnung, zum Entwurf und vorgesehenen Pflanzstreifen, zur Bepflanzung im Bereich der Sichtfelder, Hinweisen zur Entwässerung sowie zu den Kosten für den Immissionsschutz und zur Waldinanspruchnahme sowie dem einzuhaltenden Waldabstand), des Regierungspräsidiums Freiburg (Hinweise zur Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasserm, Bergbau, Geotopschutz und allgemeinen Hinweisen), des Regionalverbandes Bodensee- Oberschwaben (zu den Zielen der Raumordnung, zur Prüfung naturschutzfachlicher Einschränkungen, zum Belegen eines erforderlichen Bedarfsnachweises für die neue Flächenausweisung sowie zur Fortschreibung des Regionalplanes), des Landratsamtes Ravensburg zu den Sachgebieten Forst (zum Waldabstand), Sachgebiet Immissionsschutz (zu den gewerbelärm Immissionen, zur Durchführung einer Schalltechnischen Untersuchung sowie zur Berücksichtigung von Vorbelastungen und Einwirkorten), Sachgebiet Verkehr (zu Anpflanzungen in den Sichtfeldern), Sachgebiet Naturschutz (zu betroffenen Arten und Lebensräumen im Plangebiet, zur Betroffenheit des FFH- Gebiets "Rotachtal Bodensee" und der Notwendigkeit einer FFH- Verträglichkeitsprüfung, zur notwenigen Überprüfung artenschutzrechtlicher Belange, zu betroffenen Biotopstrukturen nach § 30BNatSchG, zu Belangen des Biotopverbundes, zur Erstellung eines qualifizierten Umweltberichtes sowie einer detaillierten Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und zum Landschaftsplan), zum Sachgebiet Oberflächengewässern (zum Gewässerrandstreifen, zum Hochwasserschutz, Oberflächenwasserabfluss sowie zu Starkregenereignissen), zum Sachgebiet Bodenschutz (zu den Auswirkungen auf den Boden und dem Wirkungsgefüge zu den anderen Schutzgütern, zum sparsamen und schonenden Umgang mit Boden, zur Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelungen, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Vermeidungs- sowie Minimierungsmaßnahmen, zum Vorkommen hochwertiger Böden sowie zur Aufnahme eines Hinweises zum Bodenschutz), Sachgebiet Altlasten (zur ausgeräumten Altlastenverdachtsfläche sowie zur Einschätzung verbliebener Altlasten), Sachgebiet Abwasser (zur Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser, zur Versickerung, zur Einleitung in einen Vorfluter, zur Möglichkeit der Überwindung sowie zur Verwendung von Materialien), Sachgebiet Grundwasser (zur Wasserversorgung und Grundwasserschutz) sowie des Landesnaturschutzverband Baden- Württemberg (zu vorkommenden Streuobstbeständen, betroffenen Strukturen des Biotopverbundes, zum angrenzenden Waldbiotop sowie zu den Belange des Artenschutzes)
  • Ergebnisvermerk des Termins zur Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am 17.01.2024 mit Fragen und Anregungen der Öffentlichkeit (zur weiteren Nutzung der nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, zur Durchgrünung des Gewerbegebiets und dem Zweck von Ausgleichsflächen, zu vorgesehenen Pflegemaßnahmen der Grünflächen im Gewerbegebiet)
  • Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Ringgenweil Nord" der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 07.02.2024 (zu den Verkehrslärmimmissionen, den Gewerbelärmimmissionen aus dem Gewerbegebiet und den notwendigen Schutzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes)
  • FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zum Bebauungsplan "Ringgenweiler Nord" der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 07.02.2024 (zur Prüfung möglicher Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben auf das FFH-Gebiet Rotachtal Bodensee)
  • Antrag auf Umwandlungsgenehmigung der Sieber Consult GmbH vom 07.02.2024. (zu Vorhandenen Streuobstbäumen innerhalb des Geltungsbereichs und dem angedachten Ausgleich)
  • Artenschutzrechtliches Fachgutachten zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ringgenweiler" des Büros Sieber in der Fassung vom 03.12.2018 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@gemeinde-wilhelmsdorf.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Horgenzell, den 12.07.2024

Sandra Flucht, Bürgermeisterin

Neuabschluss des Konzessionsvertrages Gas für das Gemeindegebiet Horgenzell

Der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell wurde in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.12.2021 darüber informiert, dass die Konzession zum fortgesetzten Betrieb des Gasnetzes zur allgemeinen Versorgung vergeben wird. Diese Absicht wurde im Bundesanzeiger am 07.12.2021 veröffentlicht. Nach Durchführung des Konzessionsverfahrens hat der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell in öffentlicher Sitzung am 26.07.2023 den Beschluss gefasst, den neuen Konzessionsvertrag mit der bisherigen Altkonzessionärin, der Fa. TWS Netz GmbH, Schussenstr. 22, 88212 Ravensburg, abzuschließen.

 

Maßgeblich dafür ist, dass es sich bei der Fa. TWS Netz GmbH um einen geeigneten und zuverlässigen Gasnetzbetreiber handelt und damit gemäß den energiewirtschaftlichen Zielen des § 1 EnWG eine effiziente, preisgünstige verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung durch den Konzessionär gewährleistet wird. Die Fa. TWS Netz GmbH hat im Ausschreibungsverfahren ein gemessen an den energiewirtschaftlichen Zielen des § 1 EnWG überzeugendes Angebot abgegeben. Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Horgenzell und der Fa. TWS Netz GmbH zur Überlassung des für den Netzbetrieb erforderlichen Wegerechtes hat eine Laufzeit von 20 Jahren, beginnend ab dem 01.01.2024.

 

Das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Ravensburg hat mit Stellungnahme vom 31.08.2023 die Rechtsmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses der Gemeinde Horgenzell vom 26.07.2023 zum Abschluss des Konzessionsvertrages gemäß
§ 108 GemO bestätigt.

 

Horgenzell, den 01.09.2023

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
(Öffentliche Bekanntmachung durch die Homepage www.horgenzell.de am 29.06.2023)

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell am 20.06.2023 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

§ 14 erhält folgenden Wortlaut:

 

§ 14 Unechte Teilortswahl *

 

  1. Die in § 13 Abs. 1 genannten Ortsteile bilden je einen Wohnbezirk im Sinne von
    § 27 Abs. 2 Satz 1 GemO. Die Sitze im Gemeinderat sind nach Maßgabe des Absatzes 2 mit Vertretern dieser Wohnbezirke zu besetzen (unechte Teilortswahl).
  1. Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die einzelnen Wohnbezirke verteilt:
2.1 Wohnbezirk Wolketsweiler  9 Sitze
2.2 Wohnbezirk Hasenweiler  4 Sitze
2.3 Wohnbezirk Kappel  3 Sitze
2.4 Wohnbezirk Zogenweiler  5 Sitze

 

 

§ 2

 

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Horgenzell tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Horgenzell, den 20.06.2023

 

gez. Volker Restle

Bürgermeister

Die Bekanntmachung erfolgt durch die Veröffentlichung auf der Homepage am 29.06.2023

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Horgenzell

 

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell am 20. Juni 2023 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

§ 5 erhält folgenden Wortlaut:

 

§ 5 Gebührenhöhe

 

(1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben.

(2) Die Gebührensätze der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtungen können den Anlagen zur Satzung entnommen werden. Die Anlagen 1-4 (Stand 23.05.2023) sind Bestandteil dieser Satzung.

(3) Die Kosten für das Mittagessen sind ebenfalls in den Anlagen 1-4 geregelt.

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt zum 1. September 2023 in Kraft.

 

Horgenzell, 21.06.2023

gez. Volker Restle

Bürgermeister

 

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Anlage 1: Kindergarten Hasenweiler

Anlage 2: Kindergarten Kappel

Anlage 3: Kindergarten Zogenweiler

Anlage 4: Kinderkrippe "Hummelnest" Horgenzell

Derzeit befindet sich eine Gebührenkalkulation für die Frischwasserversorgung in Bearbeitung. Über die Ergebnisse der Kalkulation soll Anfang des Jahres 2023 im Gemeinderat beraten und beschlossen werden.

Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze für Verbrauchsgebühr und Grundgebühr ergeben können, die für die ab dem 01.01.2023 in Anspruch genommenen Leistungen gültig wären.

Derzeit befindet sich eine Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung in Bearbeitung. Über die Ergebnisse der Kalkulation soll Anfang des Jahres 2023 im Gemeinderat beraten und beschlossen werden.

Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze für Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr ergeben können, die für die ab dem 01.01.2023 in Anspruch genommenen Leistungen gültig wären.

Ausschreibungen

Hier gelangen Sie zu aktuellen Ausschreibungen der Gemeinde Horgenzell.