Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Haslachmühle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.03.2022 den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Haslachmühle und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 22.02.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Plangebiet liegt im Bereich "Haslachmühle" umfasst folgende Grundstücke mit den Flst.-Nrn.: 22/1 (Teilfläche), 849 (Teilfläche), 851/1, 852, 852/1, 852/2, 852/3, 852/4, 852/5, 852/6, 852/7, 852/8, 853, 853/1, 853/2, 854, 855, 855/1, 856, 857, 880 (Teilfläche), 1393 (Teilfläche), 1394, 1394/1, 1401 (Teilfläche), 1408 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Die externen Ausgleichsflächen befinden sich südlich direkt angrenzend an den Geltungsbereich östlich und westlich der Rotach (Fl.-Nrn. 880, 880/2 und 1393). Der verbleibende Ausgleichsbedarf wird über das Ökokonto der Gemeinde gedeckt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Flächen im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 22.02.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom Montag, 25.04.2022 bis Montag, 09.05.2022 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell (Kornstraße 44, 88263 Horgenzell), Zimmer 26 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 22.02.2022 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://www.horgenzell.de/buergerservice/bekanntmachungen/bekanntmachungen-bauleitplanung/
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht in der Fassung vom 22.02.2022 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
- Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 19.07.2017 im Landratsamt Ravensburg (ergänzter Vermerk vom 11.09.2017) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen zu den Themenfeldern Raumordnung (Anwendbarkeit des Verfahrens nach § 13a/13b BauGB), zum Hochwasserschutz (zu Lage im Überschwemmungsgebiet und Festsetzungen zum Hochwasserschutz), zum Naturschutz (zur Betroffenheit FFH-Gebiet), zum Forst (zu Betroffenheit von Waldflächen sowie zu Waldbiotope, Flächen mit besonderen Waldfunktionen, Wildtierkorridore nach dem Generalwildwegeplan und Kompensationsmaßnahmen im Wald), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zur Nicht-Betroffenheit regionalplanerischen Zielen und Leitbild der räumlichen Entwicklung im LEP) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Artenschutz (zu artenschutzrechtlichen Untersuchungen und Prüfung; Kompensationsmaßnahmen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF)), Naturschutz (zur ökologischen Bewertung des Plangebietes, Betroffenheit des FFH-Gebietes und FFH-Vorprüfung; Betroffenheit der Biotope und Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hierzu; Verfahrenswahl), Oberflächengewässer (zum Gewässerrandstreifen; zu festgesetzten Überschwemmungsgebieten und HQ100 bzw. HQextrem; Oberflächenwasserabfluss und Starkregen; Brückensanierung; Böschungssicherung; Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und Gewässerentwicklungsplan), Bodenschutz (zu Maßnahmen zur Minderung der Eingriffe; Altlasten), Abwasser und Grundwasser (zur getrennten Ableitung von Niederschlagswasser und Schmutzwasser; Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter; Verwendung von wasserschädigenden Materialien; Wasserversorgung; Grundwasserschutz), Landwirtschaft (zum Geruchsgutachten) und Immissionsschutz (zu Verkehrslärm-Immissionen und hinzutretenden Gewerbelärm-Emissionen)
- Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsfassung vom 18.11.2020 mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (zur Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan und der Änderung hierzu, zur Lage im Regionalen Grünzug sowie Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und Berücksichtigung der Verbote innerhalb dieses Gebietes, zur insektenfreundlichen Beleuchtung und Beleuchtung von Werbeanlagen, zum Abstand von Zäunen zur Geländeoberkante, zur Pflege der Grünflächen, Erhalt von Bäumen und zum artenschutzrechtlichen Gutachten), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zur Lage außerhalb des Regionalen Grünzugs sowie am Rand eines Vorranggebietes für Naturschutz und Landschaftspflege), des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik und allgemeinen Hinweisen), des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (zum Gehölzbestand im Norden des Geltungsbereiches, zum Abstand zum FFH-Gebiet, Erhalt und Unterhaltung bzw. Pflege von gewässerbegleitenden Gehölzen, zum Gewässerrandstreifen, zur Pflege der internen Grünflächen, zum Erhaltungsgebot von Streuobstwiesen, zu Ausgleichsmaßnahmen und Ausdehnung der Streuobstbestände, zum Schutz- und Erhaltungsziel des FFH-Gebietes, zur Amphibienwanderung und zum Amphibienschutz) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Fachbereichen Bauleitplanung (zu Baumpflanzungen auf den Grundstücken), Straßenbau (zur Abwasser- und Oberflächenwasserbeseitigung, zu Baumpflanzungen entlang der Kreisstraße, zu Verkehrslärm und Schallschutzmaßnahmen, zu Versorgungs- und Abwasserleitungen), Naturschutz (zur FFH-Vorprüfung, zur Überschneidung des Geltungsbereiches mit dem Landschaftsschutzgebiet, zur Konkretisierung der Nutzung innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, zur genaueren Beschreibung der Retentionsbecken, zur Einzäunung der Retentionsbecken, zum Biotopverbund, zu Retentionsräumen der Rotach, zu Pflanzungen an den Retentionsbecken, zum Umgang mit dem Biber im Retentionsbereich und Verweis auf ein Bibermanagement, Ausarbeitung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, zur Aktualisierung der Geltungsbereich in den einzelnen Fachgutachten), Artenschutz (zum artenschutzrechtlichen Fachgutachten, zu den CEF-Maßnahmen und Ersatzmaßnahmen, zur Vorkommen der Wasseramsel und des Zaunkönigs im Bereich der Brücke, zu Maßnahmen vor dem Brückenabriss und Ersatzmaßnahmen für die Wasseramsel, zu Ergänzungen und Konkretisierungen im artenschutzrechtlichen Fachgutachten, zur rechtlichen Sicherung und zur Verpflichtung der Gemeinde die artenschutzrechtlichen Maßnahmen frühzeitig umzusetzen und dauerhaft zu gewährleisten), Bodenschutz (zur Bewertung der Entsiegelung in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, zum Bodenschutz- und Altlastengesetz sowie zu Altlasten), Oberflächengewässer (zum Gewässerrandstreifen, Ergänzungen der Festsetzungen zu den öffentlichen und privaten Grünflächen, zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet, zu Risikogebieten/Extremhochwasser, zum Oberflächenwasserabfluss, zu Maßnahmen an der bestehenden Brücke und der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Rotachsohle, zum Bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Neubau der geplanten Brücke) sowie zum Abwasser (zu den Retentionsbecken und zum Drosselabfluss)
- Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsfassung vom 18.11.2020 mit umweltbezogenen Stellungnahmen zu Lärm- und Emissionsbelästigungen, zur Flächeninanspruchnahme, Nachhaltigkeitszielen, schützenswertem Naturraum, Flächensparen, Klimaschutz, Vorkommen verschiedener Arten im Bereich der Rotach, zu den Ausgleichmaßnahmen für Fledermäuse, zum Vorkommen des Bibers, zum Baumbestand, Verlust von Grünflächen und Gehölzen und zu den vorhandenen Schutzgebieten)
- Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsfassung vom 30.06.2021 mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Hochwasserschutz und zum Naturschutz), des Regierungspräsidiums Freiburg (Verweis auf alte Stellungnahme), des Regionalverbsandes Bodensee-Oberschwaben (Verweis auf alte Stellungnahme), des BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (zu den Auswirkungen auf die Rotach und der Begleitgehölze, zum Obstbaumbestand, zu Klimazielen und Klimaschutz, zu Starkregenereignisse und Hochwasserschutz sowie zum Regionalplan) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Bauleitplanung (zu den internen Ausgleichsflächen), Verkehr (zu Anpflanzungen im Sichtfeld), Straßenbau (zur Entwässerung, zur Bepflanzung, zu Immissionen und zu Versorgungs- und Abwasserleitungen), Oberflächengewässer (zum Gewässerrandstreifen, zu festgesetzten Überschwemmungsgebieten und zum Hinweis über den Abriss und Neubau der Fußgängerbrücke), Natur- und Artenschutz (zu den artenschutzrechtlichen Belangen und CEF-Maßnahmen, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und zu Ausgleichsmaßnahmen sowie zu den Retentionsbereichen außerhalb des Geltungsbereiches) sowie zum Bodenschutz (zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie zum Hinweis zum Bodenschutz)
- artenschutzrechtliches Fachgutachten zum Bebauungsplan "Haslachmühle" des Büro Sieber (Fassung vom 13.11.2019, ergänzt am 06.04.2021) zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Planung auf die Fauna, zu den vorkommenden Arten und deren ökologischen Ansprüchen sowie zu notwendigen Vermeidungs- und artenschutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen
- artenschutzrechtliche Stellungnahme zur geplanten Grabenverlegung der Sieber Consult GmbH vom 09.03.2022 (zum Untersuchungsumfang und zu den Ergebnissen der Untersuchung sowie zum Fazit)
- FFH-Vorprüfung zum Bebauungsplan "Haslachmühle" des Büros Sieber in der Fassung vom 18.11.2020 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das westliche bzw. im Geltungsbereich befindliche FFH-Gebiet "Rotachtal Bodensee", insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissionen, sowie Wassereinleitungen)
- geotechnische und geologische Gutachten der Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Wasserwirtschaft mbH Dr. Ebel & Co. (Fassungen vom 25.09.2017, 29.12.2017 sowie vom 19.06.2018) im Bereich des längerfristigen intensiv betreuten Wohnen (LibW), im Bereich des neuen Schulkomplexes (Heidi-Ziegler-Schule) und im Bereich eines Standortes des Neubaus eines Schulcontainers zu der geographischen und geologischen Situation und Schichtenfolge, der geotechnischen Beschreibung der Schichten, zur erdbautechnischen Klassifizierung und zu den Bodenkennwerten, zu den Grundwasserverhältnissen sowie zur geotechnischen Beurteilung des Vorhabens
- Geochemisches Gutachten der Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Wasserwirtschaft mbH Dr. Ebel & Co. (Fassung vom 04.07.2018) zu den Ergebnissen der Asphaltuntersuchung, zur Mischprobenzusammenstellung der untersuchten Bodenproben und Analyseumfang, zur abfallrechtlichen Bewertung der untersuchten Auffüllungen (gesetzliche Grundlagen, orientierende abfalltechnische Einstufungen und Auffüllungen) und zur bodenschutzrechtlichen Bewertung des organischen Unterbodens (gesetzliche Grundlage, orientierende bodenschutzrechtliche Bewertung des organischen Unterbodens)
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen:
- klarstellende Änderung der Festsetzung zum "Mischgebiet"
- Anpassungen an den Planstraßen/Änderung der Straßenführung des nördlichen Wohngebietes, damit einhergehende Anpassung der Baugrenzen
- Umplanung des Regenwasserkanals vom nördlichen Rand des Geltungsbereiches in eine Verrohrung
- Aufnahme von Begleitflächen mit Stellplätzen an der nördlichen Planstraße des nördlichen Wohngebietes
- Anpassungen an den Baugrundstücken im nördlichen Wohngebiet
- Anpassungen an den Höhenfestsetzungen im nördlichen Wohngebiet sowie im Mischgebiet
- Anpassungen an den Grünflächen im nördlichen Wohngebiet
- Anpassungen an allen drei Rückhaltebecken, damit einhergehend an Planzungen, Grünflächen und Ausgleichsflächen
- hinweisliche Aufnahme von Leitungen
- Anpassungen an Anbauverboten und Sichtdreiecken
- Aufnahme des Leitungsrechtes LR3 im nördlichen Wohngebiet
- Aufnahme einer Wartungszufahrt am Leitungsrecht LR2
- Verbreiterung des Leitungsrechts LR1 auf 6,00 m, damit einhergehend Anpassung der Baugrenzen
- Anpassungen der Grundstücksgrenzen und Nutzungsketten im nördlichen Wohngebiet und im Mischgebiet
- Veränderungen der Straßenhöhen im nördlichen und südlichen Wohngebiet und im Mischgebiet, damit einhergehend Anpassungen der Höhenfestsetzungen in den drei Gebieten
- redaktionelle Ergänzung der Festsetzung zur Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser unter Ziffer 2.28
- redaktionelle Ergänzung der Festsetzung zum Retentionsbereich unter Ziffer 2.29
- hinweisliche Anpassungen und Ergänzungen der Festsetzungen zu den öffentlichen und privaten Grünflächen unter den Ziffern 2.30 bis 2.36
- hinweisliche Ergänzungen der Festsetzung zur Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft unter Ziffer 2.37
- hinweisliche Anpassungen und Ergänzungen der zugeordneten externen Ausgleichsmaßnahmen und Ökokontoflächen unter Ziffer 3
- hinweisliche Ergänzungen zur nachrichtlichen Übernahme des Gewässerrandstreifens
- Änderungen und Ergänzungen in der Begründung
- Änderungen in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung unter Ziffer 9.2.4 ff.
- redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Horgenzell, den 15.04.2022
Volker Restle
Bürgermeister
Pressemitteilung der Zieglerschen zur Quartiersentwicklung Haslachmühle
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Kirchesch II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.04.2021 den Vorentwurf zum Bebauungsplan "Kirchesch II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 08.04.2021 gebilligt. Diesem Vorentwurf wurde die Begründung hinzugefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. Der so entstehende Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.05.2021 wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Gemäß § 13b i. V. m. § 13a BauGB wird der Bebauungsplan "Kirchesch II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich vom Ortsteil Wilhelmskirch und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 43/2 (Teilfläche), 45 (Teilfläche), 47/1 (Teilfläche), 47/56, sowie 59. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.05.2021 liegt in der Zeit
vom 19.07.2021 bis 20.08.2021
im Rathaus der Gemeinde Horgenzell (Kornstraße 44, 88263 Horgenzell), Zimmer 26 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen ist zu achten.
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.05.2021 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://www.horgenzell.de/buergerservice/bekanntmachungen/bekanntmachungen-bauleitplanung/
Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Horgenzell, den 09.07.2021
Volker Restle
Bürgermeister
- Lageplan
- Planteil
- Textteil
- Artenschutzrechtlicher Kurzbericht
- rechtsverbindlicher Bebauungsplan
- Abwägungs- und Beschlussvorlage
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Zogenweiler West" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.03.2023 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Zogenweiler West" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 16.03.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Zogenweiler West" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt in der Ortsmitte des Horgenzeller Ortsteiles "Zogenweiler" und umfasst folgende die Grundstücke mit den FlSt.-Nrn. 41/8, 41/21, 55 (Teilfläche) und 55/1 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 16.03.2023 liegt in der Zeit vom 17.04.2023 bis 03.05.2023 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell, (Kornstr. 44, 88263 Horgenzell), Zimmer 13 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 16.03.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://www.horgenzell.de/buergerservice/bekanntmachungen/bekanntmachungen-bauleitplanung/
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen:
- Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche um ca. 1 m nach Süden
- Verschiebung der Flächen für Stellplätze im Norden um ca. 0,50 m nach Osten
- Klarstellende Ergänzung im Textteil unter Ziffer 2.7 der Festsetzung zur Umgrenzung von Flächen für Stellplätze
- Klarstellende Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.8 (Nebenanlagen in den privaten Grundstücken)
- Klarstellende Ergänzung der Festsetzung unter Ziffer 2.11 (Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser)
- Anpassungen der Hinweise zum Artenschutz, Brandschutz und Denkmalschutz
- Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung
- redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Horgenzell, den 07.04.2023
Volker Restle
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bergäcker IV - Erweiterung“ und der Örtlichen Bauvorschriften hierzu gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell hat in öffentlicher Sitzung am 18.10.2022 für den Bereich „Bergäcker“ im Nordteil des Ortsteils „Happenweiler“ die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bergäcker IV - Erweiterung“ und der Örtlichen Bauvorschriften hierzu gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,07 ha und ist aus beigefügtem Lageplan ersichtlich. Das Plangebiet liegt südwestlich von Horgenzell im Nordbereich des Ortsteils „Happenweiler“. Westlich davon fließt der Gießelsbach, weiter östlich befindet sich die K 8039. Das Plangebiet ist über die bereits bestehende Bebauung östlich der Weiherwiesen und im Besonderen über den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Bergäcker IV“ an das Verkehrsnetz angebunden. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Schaffung von Wohnraum als Reaktion auf die beständig wachsende Nachfrage nach demselben.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Geltungsbereich im Laufe des Bauleitplanverfahrens noch ändern kann.
Der Bebauungsplan „Bergäcker IV - Erweiterung“ wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13b i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB wird abgesehen. Ferner wird auf die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie die Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB verzichtet.
Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht im Rahmen des Verfahrens nicht.
Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich innerhalb des Zeitraumes vom 14.11.2022 bis 02.12.2022 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell, Kornstraße 44, 88263 Horgenzell, Zimmer 26, zu den üblichen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr, zusätzlich dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten sowie zur Planung zu äußern. Stellungnahmen können in dieser Zeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Horgenzell (Kornstraße 44, 88263 Horgenzell) abgegeben werden.
Hinweis: Der rechtsgültige Flächennutzungsplan ist im Bereich des Bebauungsplans „Bergäcker IV - Erweiterung“ und der Örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung anzupassen.
Horgenzell, 11.11.2022
Bürgermeister Volker Restle
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ringgenweiler“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ringgenweiler“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 272 (Teilfläche), 415 (Teilfläche), 418 (Teilfläche), 419 (Teilfläche), 420 (Teilfläche), 421/1 (Teilfläche), 422 (Teilfläche), 423 (Teilfläche) und 435 (Teilfläche).
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Ausweisung eines Gewerbegebietes für die ortsansässigen Betriebe und in beschränktem Umfang für weitere Betriebe zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen
- Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen
- Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion
- Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
- Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
Den vorausichtlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ringgenweiler“ finden Sie hier.
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Hirtenberg“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2022 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Hirtenberg“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu unter Anwendung des Regelverfahrens nach Europarecht (EAG-Bau) in der Fassung vom 26.04.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Geltungsbereich kann dem beiliegenden Lageplan entnommen werden.
Die Gemeinde Horgenzell möchte durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Hirtenberg“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebsverlagerung der 42-N AG schaffen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht im Norden wohnliche sowie im Süden gewerbliche Nutzungen mit Lager, IT und Büro / Werkstatt vor. Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Ringgenweiler und wird über die östlich verlaufende Landstraße L288 erschlossen. Nördlich und westlich folgen auf das Plangebiet Grünland und landwirtschaftliche Flächen, östlich und südlich grenzt vereinzelt bestehende Bebauung des Ortsteils Ringgenweiler an das Plangebiet. Die Fläche wird derzeit teilweise landwirtschaftlich genutzt, auf weiteren Teilflächen befinden sich Wohngebäude mit Nebenanlagen und umliegenden Gärten.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu umfassen die Grundstücke mit der Flst.-Nr. 292, 271/5, vollständig sowie 271/4, 271/6, 271/7 und 283 partiell und hat eine Größe von ca. 1,43 ha. Er ist dem beigefügten Lageplan (schwarzer Geltungsbereich) entnehmbar.
Die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt auf unmittelbar nordwestlich und westlich anschließenden Flächen (außerhalb des Geltungsbereichs liegende Teilflächen der Fl.-Nrn. 271/1, 271/7 und 283, Gemarkung Zogenweiler). Auf den zur freien Landschaft überleitenden Flächen soll eine Streuobstwiese mit extensiver Grünlandnutzung entwickelt werden, um eine kulturlandschaftstypische Form der Ortsrandeingrünung umzusetzen und auch um die regionalplanerische Zielvorgabe (angrenzend Regionaler Grünzug) aufzugreifen. Zudem werden randlich zur Förderung des Neuntöters und von Arten mit ähnlichen Ansprüchen Dornstrauchhecken gepflanzt. Der räumliche Geltungsbereich der externen Ausgleichsfläche kann dem beiliegenden Lageplan (grauer Geltungsbereich) entnommen werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren (EAG-Bau) nach Europarecht aufgestellt. Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Horgenzell/Wilhelmsdorf stellt das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Wohnbaufläche (Bestand)“ dar. Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan nicht vollständig entwickelt ist, ist dieser im sog. Parallelverfahren gem. §8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hatte die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die Möglichkeit sich vom 25.02.2022 bis einschließlich 11.03.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten sowie zur Planung zu äußern.
Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Hirtenberg“ und den Örtlichen Bauvorschriften hierzu (Stand 26.04.2022) wird mit Begründung (Stand 26.04.2022), Schalltechnischer Untersuchung (Stand 26.04.2022), ornithologischer Kartierung (Stand 15.08.2021), Fledermausuntersuchung (Stand 04.04.2022), Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 26.04.2022) und Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (Stand 26.04.2022) in der Zeit
vom 18.07.2022 bis 19.08.2022
im Rathaus der Gemeinde Horgenzell, Kornstraße 44, 88263 Horgenzell, Zimmer 26, zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich dazu sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen unter folgendem Internet-Link abrufbar und einsehbar: https://www.horgenzell.de/buergerservice/bekanntmachungen/bekanntmachungen-bauleitplanung/
- Umweltbericht der meixner Stadtentwicklung GmbH in der Fassung vom 26.04.2022 mit Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Regionalplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung in Bezug auf Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
- Gutachten zur ornithologischen Kartierung des geplanten Baugebiets Am Hirtenberg, Ringgenweiler, im Frühjahr 2021, von J. Barker, Fassung vom 15.08.2021.
- Fledermausuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Hirtenberg“ in Ringgenweiler. Gutachten in der Fassung vom 04.04.2022.
- Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Hirtenberg“ der meixner Stadtentwicklung GmbH in der Fassung vom 26.04.2022 (zu den Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet (Bereich Wohnen) und den erforderlichen Schutzmaßnahmen)
- Protokoll des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 23.06.2021 sowie schriftliche Stellungnahmen hierzu (mit Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen zur notwendigen Flächenkompensation, zu einer kompakteren/flächensparenden Planung, zum Regionalen Grünzug sowie zur Schonung landwirtschaftlicher Produktionsflächen, des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zur Geotechnik, des Landratsamts Ravensburg zum Durchführungsvertrag, zur verkehrlichen Erschließung, zur Untersuchung der Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet und ggf. notwendigen Schutzmaßnahmen, zu den artenschutzrechtlichen Untersuchungen, zur ggf. notwendigen Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet „Rotachtal Bodensee“, zum Biotopschutz und insektenschonender Beleuchtung, zur Eingrünung der Bebauung und sinnvollen Ausgleichsmaßnahmen (Streuobst, Neuntöter), zur Trinkwasserversorgung, Entwässerung, einer möglichen Einleitung in den Ringgenweiler Bach und zur Berücksichtigung von Starkregenereignissen sowie zum Boden- und Grundwasserschutz)
- Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu den Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild, zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zur Prüfung von Standortalternativen insbesondere für das Wohngebäude sowie zum Vorrang der Innenentwicklung vor der baulichen Entwicklung im Außenbereich
Innerhalb der Auslegungsfrist können die Stellungnahmen sowohl schriftlich als auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Für die Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist die Angabe der Anschrift des Stellungnehmenden sinnvoll.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
Hinweise: Da der Bauleitplan im sog. Regelverfahren nach Europarecht (EAG-Bau) aufgestellt wird und der Bauleitplan teilweise den Darstellungen des rechtgültigen Flächennutzungsplanes widerspricht, ist dieser gem. § 8 Abs. 3 BauGB im sog. Parallelverfahren anzupassen.
Zusätzlich zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet eine förmliche Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Horgenzell, 08.07.2022
Volker Restle
Bürgermeister
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Firma BAG" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.05.2023 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Firma BAG“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 24.04.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet liegt im Süden des Ortsteiles "Gossetsweiler" und umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 9/2 (Teilfläche), 98/1 (Teilfläche), 156 (Teilfläche), 164, 165 (Teilfläche), 166/1 (Teilfläche) und 182 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient dem Neubau und der Erweiterung der dortigen Tankstelle mit Raiffeisenmarkt, Baustoffhandel, Landwirtschaftshandel, Waschanlage und Büroräumen. Zur Erbringung des naturschutzfachlichen Ausgleichs werden Ökopunkte über die Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH käuflich erworben. Die Ökokonto-Maßnahmenflächen liegen südlich der Hochmoor- und Niedermoorflächen des Wurzacher Riedes in Hanglage. Die Maßnahmenflächen liegen innerhalb des Naturschutzgebietes "Wurzacher Ried", innerhalb des FFH-Gebietes "Wurzacher Ried und Rohrsee" sowie des Vogelschutzgebietes "Wurzacher Ried". Auf den Maßnahmenflächen befinden sich geschützte Feldgehölze und Feldhecken. Bei den Ökokonto-Maßnahmenflächen (Aktenzeichen: 436.02.053) handelt es sich um 13 Teilflächen auf der Gemarkung Gospoldshofen. Insgesamt konnten durch die Maßnahmen 1.351.014 Ökopunkte (incl. Zinsertrag: 1.364.526 Ökopunkte) generiert werden. Davon werden der Planung 91.199 Ökopunkte zugeordnet.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 24.04.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 12.06.2023 bis 14.07.2023 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell (Kornstraße 44, 88263 Horgenzell), Zimmer 13 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus mittwochs und während gesetzlicher Feiertage ganztägig geschlossen ist.)
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 24.04.2023 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.horgenzell.de/buergerservice/bekanntmachungen/bekanntmachungen-bauleitplanung/
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht in der Fassung vom 24.04.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
- Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 03.03.2020 im Landratsamt Ravensburg (Vermerk vom 13.03.2020) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (zur Landwirtschaft), des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik und zu allgemeinen Hinweisen), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu den Zielen der Raumordnung) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Straßenbau (zur Entwässerung, Immissionen, Versorgungs- und Abwasserleitungen), Verkehr (zu Anpflanzungen in den Sichtfeldern), Gewerbeabwasser (zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung), Naturschutz (zu den kartierten Biotopen, zum artenschutzrechtlichen Untersuchungen, zur Erstellung eines Umweltberichtes), Oberflächengewässer (zu Gewässerläufe, Oberflächenwasserabfluss und Ausgleichsmaßnahmen sowie eines Hinweises zum Starkregen), Bodenschutz (zum sparsamen Umgang mit dem Boden sowie zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen), Grundwasser (zur Wasserversorgung und Grundwasserschutz) und Immissionsschutz ( zu Verkehrslärm- und Gewerbelärmimmissionen, zu Lichtimmissionen sowie zur Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung)
- Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsfassung vom 12.07.2022 mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik, Boden, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz), des Regierungspräsidiums Tübingen zu den Themenfeldern Landwirtschaft (zu Bedenken bei besonders landbauwürdigen Flächen sowie zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), des Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Esslingen a.N. (zur Bau- und Kunstdenkmalpflege sowie zur Archäologischen Denkmalpflege), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zur Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben), des Landratsamt Ravensburg im Sachgebiet Bauleitplanung (zur Erläuterung des Begriffs "Landwirtschaft", der Realisierung der im vBP dargestellten Bäume, der Ergänzung der im VEP dargestellten Bäume, der Ergänzung der Begründung zur Durchführungsfrist, zur Rechtsprechung des VGH Mannheim in Bezug auf Ausgleichsflächen), dem Sachgebiet Landwirtschaft (zur Einbeziehung des Flst. 196), dem Sachgebiet Oberflächengewässer (zu Oberflächengewässer, Gewässerläufe, Oberflächenwasserabfluss, Bedenken und Anregungen zur Verlegung von Verdohlung sowie Hinweise zu Starkregen und möglichen Auswirkungen), dem Sachgebiet Straßenamt – Straßenverkehrsrecht (zu Anpflanzungen in vorhandenen Sichtdreiecken), dem Sachgebiet Straßenamt - Straßenrecht (zur Entwässerung, zu Versorgungs- und Abwasserleitungen sowie zu Verkehrslärm und Abgase sowie (Schall-) Schutzmaßnahmen), dem Sachgebiet Bodenschutz (Hinweis zum Vorkommen hochwertiger Böden, die Notwendigkeit eines Bodenschutzkonzeptes ab 5.000 m², zur Einbeziehung der Fl.-Nr. 196 sowie zum Ausgleichsbedarf), dem Sachgebiet Naturschutz (zum Artenschutzrechtlichen Kurzbericht, sowie insektenschutzfreundlicher Beleuchtung, Zuordnung von Ökopunkten), der Stadtverwaltung Ravensburg (zu der Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben, Einhaltung der Ziele der Raumordnung).
- Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Firma BAG" der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 04.07.2022 (zu den Gewerbelärmimmissionen aus dem Sondergebiet-Gebiet und den notwendigen Schutzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes)
- Artenschutzrechtlicher Kurzbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Firma BAG" des Büros Sieber in der Fassung vom 16.12.2020 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Horgenzell, den 02.06.2023
Volker Restle
Bürgermeister
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Firma Finsterle in Furt Erweiterung"
Der Technische Ausschuss der Gemeinde Horgenzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.11.2021 den Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Firma Finsterle in Furt Erweiterung" jeweils in der Fassung vom 30.06.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet liegt im Horgenzeller Weiler "Furt" östlich von Zogenweiler und umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 776 (Teilfläche), 790 (Teilfläche) und 790/1 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Anpassung an die bestehende Nutzung.
Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Maßnahmen aus dem Ökokonto der Gemeinde Horgenzell dieser Planung zugeordnet. Die Maßnahmen aus dem Ökokonto befinden sich auf landwirtschaftlichen Flächen südlich von Wilhelmskirch (Fl.-Nrn. 53, 54, 67, 69, Gemarkung Wolketsweiler). Der Planung werden von den Ökokontomaßnahmen 1.768 Ökopunkte zugeordnet.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.06.2021 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit
vom 22.08.2022 bis 30.09.2022
im Rathaus der Gemeinde Horgenzell (Kornstr. 44, 88263 Horgenzell), Zimmer 26 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.06.2021 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://www.horgenzell.de/buergerservice/bekanntmachungen/bekanntmachungen-bauleitplanung/
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht in der Fassung vom 21.10.2021 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
- Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 21.04.2021 im Landratsamt Ravensburg (ergänzter Vermerk vom 15.05.2021) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Ravensburg zum Themenfeld Naturschutz (zum den umliegenden Schutzgebieten, zur Darstellung von Angaben zu Stickstoffeinträgen, zur Durchführung einer FFH-Vorprüfung sowie zur Pflanzung einer Hecke im Übergang zur freien Landschaft)
- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik und zu allgemeinen Hinweisen), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu den Zielen der Raumordnung insbesondere des Regionalplanes), des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e.V. (zum Arten- und Biotopschutz, Biotopvernetzung/Grünstrukturen, Bepflanzung, Maßnahmen zum Schutz von Bodenversiegelungen, Klimaschutz und Insektenschutz), der Handwerkskammer Ulm (zum Gewerbelärm und zu schalltechnischen Untersuchungen) und des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Verkehr (zu Anpflanzungen in den Bereichen der Sichtfelder) sowie Forst (zu Ausgleichsflächen im Wald)
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Horgenzell, den 12.08.2022
Volker Restle
Bürgermeister