Bekanntmachungen vor Einbuchung
AMTSGERICHT RAVENSBURG |
-Grundbuchamt- |
Öffentliche Bekanntmachung
Die Gemeinde Horgenzell (Postanschrift: Kornstraße 44, 88263 Horgenzell)
hat beantragt, für das bisher im Grundbuch noch nicht gebuchte Grundstück der
Gemarkung Wolketsweiler Flur 004 (Winterbach)
Flst. 90/4 Stößäcker 640 qm
Verkehrsfläche
ein Grundbuchblatt anzulegen und sich als alleinige Grundstückseigentümerin einzutragen.
Im Primärkataster und dessen Fortführung sind „Die Angrenzer“ als Eigentümer aufgeführt. Die Gemeinde Horgenzell hat ausgeführt, dass die Zustimmung der anderen Angrenzer zur Einbuchung in das Alleineigentum der Gemeinde vorliegt. Weiterhin hat die Gemeinde ausgeführt, dass das Grundstück dem öffentlichen und dem landwirtschaftlichen Verkehr diene und die Gemeinde Horgenzell die Kosten der Unterhaltung der Wegefläche trägt.
Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben bezeichneten Grundstücks der Gemarkung Wolketsweiler Flur 004 bevorsteht.
Das Grundbuchamt beabsichtigt als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Horgenzell.
Personen, die Einwendungen gegen die vorstehende Eintragung geltend machen werden aufgefordert, ihren Einspruch binnen 1 Monat seit Aushang dieser Bekanntmachung dem Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - (Postanschrift: Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg) unter Angabe des Aktenzeichens RAV001/80/2023 mitzuteilen.
Ravensburg, den 12. September 2023
Amtsgericht Ravensburg
-Grundbuchamt-
Weihrauch
Bezirksnotar
AMTSGERICHT RAVENSBURG |
-Grundbuchamt- |
Öffentliche Bekanntmachung
Die Gemeinde Horgenzell (Postanschrift: Kornstraße 44, 88263 Horgenzell)
hat beantragt, für das bisher im Grundbuch noch nicht gebuchte Grundstück der
Gemarkung Hasenweiler
Flst. 674 Tobeläcker 4.948 qm
Verkehrsfläche
ein Grundbuchblatt anzulegen und sich als alleinige Grundstückseigentümerin einzutragen.
Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags hat die Gemeinde ausgeführt, dass das Grundstück dem öffentlichen und dem landwirtschaftlichen Verkehr diene, die Gemeinde seit jeher den Besitz ausübt und die Kosten der Unterhaltung sowie der Verkehrssicherung trägt.
Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben bezeichneten Grundstücks der Gemarkung Hasenweiler bevorsteht.
Das Grundbuchamt beabsichtigt als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Horgenzell.
Personen, die Einwendungen gegen die vorstehende Eintragung geltend machen werden aufgefordert, ihren Einspruch binnen 1 Monat seit Aushang dieser Bekanntmachung dem Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - (Postanschrift: Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg) unter Angabe des Aktenzeichens RAV001/71/2018 mitzuteilen.
Ravensburg, den 28. August 2023
Amtsgericht Ravensburg
-Grundbuchamt-
Weihrauch
Bezirksnotar
AMTSGERICHT RAVENSBURG |
-Grundbuchamt- |
Öffentliche Bekanntmachung
Die Gemeinde Horgenzell (Postanschrift: Kornstraße 44, 88263 Horgenzell)
hat beantragt, für das bisher im Grundbuch noch nicht gebuchte Grundstück der
Gemarkung Zogenweiler
Flst. 705/1 Hinterloch 2.575 qm
Verkehrsfläche
ein Grundbuchblatt anzulegen und sich als alleinige Grundstückseigentümerin einzutragen.
Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags beruft sich die Gemeinde Horgenzell auf das Primärkataster und dessen Fortführung. Weiter hat die Gemeinde ausgeführt, dass das Grundstück dem öffentlichen und dem landwirtschaftlichen Verkehr diene, die Gemeinde seit jeher den Besitz ausübt und die Kosten der Unterhaltung trägt.
Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben bezeichneten Grundstücks der Gemarkung Zogenweiler bevorsteht.
Das Grundbuchamt beabsichtigt als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Horgenzell.
Personen, die Einwendungen gegen die vorstehende Eintragung geltend machen werden aufgefordert, ihren Einspruch binnen 1 Monat seit Aushang dieser Bekanntmachung dem Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - (Postanschrift: Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg) unter Angabe des Aktenzeichens RAV001/35/2023 mitzuteilen.
Ravensburg, den 28. Juli 2023
Amtsgericht Ravensburg
-Grundbuchamt-
Weihrauch
Bezirksnotar
AMTSGERICHT RAVENSBURG |
-Grundbuchamt- |
Öffentliche Bekanntmachung
Die Gemeinde Horgenzell (Postanschrift: Kornstraße 44, 88263 Horgenzell)
hat beantragt, für das bisher im Grundbuch noch nicht gebuchte Grundstück der
Gemarkung Zogenweiler
Flst. 1002 nach Luft 2.635 qm
Verkehrsfläche
ein Grundbuchblatt anzulegen und sich als alleinige Grundstückseigentümerin einzutragen.
Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags beruft sich die Gemeinde Horgenzell auf das Primärkataster und dessen Fortführung. Weiter hat die Gemeinde ausgeführt, dass das Grundstück dem öffentlichen und dem landwirtschaftlichen Verkehr diene, die Gemeinde seit jeher den Besitz ausübt und die Kosten der Unterhaltung trägt.
Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben bezeichneten Grundstücks der Gemarkung Zogenweiler bevorsteht.
Das Grundbuchamt beabsichtigt als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Horgenzell.
Personen, die Einwendungen gegen die vorstehende Eintragung geltend machen werden aufgefordert, ihren Einspruch binnen 1 Monat seit Aushang dieser Bekanntmachung dem Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - (Postanschrift: Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg) unter Angabe des Aktenzeichens RAV001/42/2023 mitzuteilen.
Ravensburg, den 24. Juli 2023
Amtsgericht Ravensburg
-Grundbuchamt-
Weihrauch
Bezirksnotar
AMTSGERICHT RAVENSBURG |
-Grundbuchamt- |
Öffentliche Bekanntmachung
Die Gemeinde Horgenzell (Postanschrift: Kornstraße 44, 88263 Horgenzell)
hat beantragt, für das bisher im Grundbuch noch nicht gebuchte Grundstück der
Gemarkung Wolketsweiler Flur 004 (Winterbach)
Flst. 72/3 Wälder Tobel 2.684 qm
Verkehrsfläche
ein Grundbuchblatt anzulegen und sich als alleinige Grundstückseigentümerin einzutragen.
Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags hat die Gemeinde Horgenzell ausgeführt, dass das Grundstück dem öffentlichen und dem landwirtschaftlichen Verkehr diene und die Gemeinde die Kosten der Unterhaltung der Wegefläche trägt. Weiterhin dient die Einbuchung der Sicherung der Zufahrt zu angrenzenden Grundstücksflächen.
Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben bezeichneten Grundstücks der Gemarkung Wolketsweiler Flur 004 bevorsteht.
Das Grundbuchamt beabsichtigt als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Horgenzell.
Personen, die Einwendungen gegen die vorstehende Eintragung geltend machen werden aufgefordert, ihren Einspruch binnen 1 Monat seit Aushang dieser Bekanntmachung dem Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - (Postanschrift: Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg) unter Angabe des Aktenzeichens RAV001/31/2023 mitzuteilen.
Ravensburg, den 30. Mai 2023
Amtsgericht Ravensburg
-Grundbuchamt-
Weihrauch
Bezirksnotar