Bekanntmachungen vor Einbuchung

AMTSGERICHT RAVENSBURG
-Grundbuchamt-

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Horgenzell (Postanschrift: Kornstraße 44, 88263 Horgenzell)

 

hat beantragt, für das bisher im Grundbuch noch nicht gebuchte Grundstück der

 

Gemarkung Wolketsweiler Flur 004 (Winterbach)

 

Flst. 90/4                                          Stößäcker                                                    640 qm

                                                           Verkehrsfläche

 

ein Grundbuchblatt anzulegen und sich als alleinige Grundstückseigentümerin einzutragen.

 

Im Primärkataster und dessen Fortführung sind „Die Angrenzer“ als Eigentümer aufgeführt. Die Gemeinde Horgenzell hat ausgeführt, dass die Zustimmung der anderen Angrenzer zur Einbuchung in das Alleineigentum der Gemeinde vorliegt. Weiterhin hat die Gemeinde ausgeführt, dass das Grundstück dem öffentlichen und dem landwirtschaftlichen Verkehr diene und die Gemeinde Horgenzell die Kosten der Unterhaltung der Wegefläche trägt.

 

Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben bezeichneten Grundstücks der Gemarkung Wolketsweiler Flur 004 bevorsteht.

 

Das Grundbuchamt beabsichtigt als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Horgenzell.

 

Personen, die Einwendungen gegen die vorstehende Eintragung geltend machen werden aufgefordert, ihren Einspruch binnen 1 Monat seit Aushang dieser Bekanntmachung dem Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - (Postanschrift: Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg) unter Angabe des Aktenzeichens RAV001/80/2023 mitzuteilen.

 

Ravensburg, den 12. September 2023

 

Amtsgericht Ravensburg

-Grundbuchamt-

 

Weihrauch

Bezirksnotar

AMTSGERICHT RAVENSBURG
-Grundbuchamt-

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Horgenzell (Postanschrift: Kornstraße 44, 88263 Horgenzell)

 

hat beantragt, für das bisher im Grundbuch noch nicht gebuchte Grundstück der

 

Gemarkung Hasenweiler

 

Flst. 674                                           Tobeläcker                                                  4.948 qm

                                                           Verkehrsfläche

 

ein Grundbuchblatt anzulegen und sich als alleinige Grundstückseigentümerin einzutragen.

 

Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags hat die Gemeinde ausgeführt, dass das Grundstück dem öffentlichen und dem landwirtschaftlichen Verkehr diene, die Gemeinde seit jeher den Besitz ausübt und die Kosten der Unterhaltung sowie der Verkehrssicherung trägt.

 

Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben bezeichneten Grundstücks der Gemarkung Hasenweiler bevorsteht.

 

Das Grundbuchamt beabsichtigt als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Horgenzell.

 

Personen, die Einwendungen gegen die vorstehende Eintragung geltend machen werden aufgefordert, ihren Einspruch binnen 1 Monat seit Aushang dieser Bekanntmachung dem Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - (Postanschrift: Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg) unter Angabe des Aktenzeichens RAV001/71/2018 mitzuteilen.

 

Ravensburg, den 28. August 2023

 

Amtsgericht Ravensburg

-Grundbuchamt-

 

Weihrauch

Bezirksnotar

AMTSGERICHT RAVENSBURG
-Grundbuchamt-

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Horgenzell (Postanschrift: Kornstraße 44, 88263 Horgenzell)

 

hat beantragt, für das bisher im Grundbuch noch nicht gebuchte Grundstück der

 

Gemarkung Zogenweiler

 

Flst. 705/1                                        Hinterloch                                                    2.575 qm

                                                           Verkehrsfläche

 

ein Grundbuchblatt anzulegen und sich als alleinige Grundstückseigentümerin einzutragen.

 

Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags beruft sich die Gemeinde Horgenzell auf das Primärkataster und dessen Fortführung. Weiter hat die Gemeinde ausgeführt, dass das Grundstück dem öffentlichen und dem landwirtschaftlichen Verkehr diene, die Gemeinde seit jeher den Besitz ausübt und die Kosten der Unterhaltung trägt.

 

Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben bezeichneten Grundstücks der Gemarkung Zogenweiler bevorsteht.

 

Das Grundbuchamt beabsichtigt als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Horgenzell.

 

Personen, die Einwendungen gegen die vorstehende Eintragung geltend machen werden aufgefordert, ihren Einspruch binnen 1 Monat seit Aushang dieser Bekanntmachung dem Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - (Postanschrift: Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg) unter Angabe des Aktenzeichens RAV001/35/2023 mitzuteilen.

 

Ravensburg, den 28. Juli 2023

 

Amtsgericht Ravensburg

-Grundbuchamt-

 

Weihrauch

Bezirksnotar

AMTSGERICHT RAVENSBURG
-Grundbuchamt-

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Horgenzell (Postanschrift: Kornstraße 44, 88263 Horgenzell)

 

hat beantragt, für das bisher im Grundbuch noch nicht gebuchte Grundstück der

 

Gemarkung Zogenweiler

 

Flst. 1002                                         nach Luft                                                     2.635 qm

                                                           Verkehrsfläche

 

ein Grundbuchblatt anzulegen und sich als alleinige Grundstückseigentümerin einzutragen.

 

Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags beruft sich die Gemeinde Horgenzell auf das Primärkataster und dessen Fortführung. Weiter hat die Gemeinde ausgeführt, dass das Grundstück dem öffentlichen und dem landwirtschaftlichen Verkehr diene, die Gemeinde seit jeher den Besitz ausübt und die Kosten der Unterhaltung trägt.

 

Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben bezeichneten Grundstücks der Gemarkung Zogenweiler bevorsteht.

 

Das Grundbuchamt beabsichtigt als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Horgenzell.

 

Personen, die Einwendungen gegen die vorstehende Eintragung geltend machen werden aufgefordert, ihren Einspruch binnen 1 Monat seit Aushang dieser Bekanntmachung dem Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - (Postanschrift: Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg) unter Angabe des Aktenzeichens RAV001/42/2023 mitzuteilen.

 

Ravensburg, den 24. Juli 2023

 

Amtsgericht Ravensburg

-Grundbuchamt-

 

Weihrauch

Bezirksnotar

AMTSGERICHT RAVENSBURG
-Grundbuchamt-

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Horgenzell (Postanschrift: Kornstraße 44, 88263 Horgenzell)

 

hat beantragt, für das bisher im Grundbuch noch nicht gebuchte Grundstück der

 

Gemarkung Wolketsweiler Flur 004 (Winterbach)

 

Flst. 72/3                                          Wälder Tobel                                              2.684 qm

                                                           Verkehrsfläche

 

ein Grundbuchblatt anzulegen und sich als alleinige Grundstückseigentümerin einzutragen.

 

Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags hat die Gemeinde Horgenzell ausgeführt, dass das Grundstück dem öffentlichen und dem landwirtschaftlichen Verkehr diene und die Gemeinde die Kosten der Unterhaltung der Wegefläche trägt. Weiterhin dient die Einbuchung der Sicherung der Zufahrt zu angrenzenden Grundstücksflächen.

 

Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben bezeichneten Grundstücks der Gemarkung Wolketsweiler Flur 004 bevorsteht.

 

Das Grundbuchamt beabsichtigt als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Horgenzell.

 

Personen, die Einwendungen gegen die vorstehende Eintragung geltend machen werden aufgefordert, ihren Einspruch binnen 1 Monat seit Aushang dieser Bekanntmachung dem Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - (Postanschrift: Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg) unter Angabe des Aktenzeichens RAV001/31/2023 mitzuteilen.

 

Ravensburg, den 30. Mai 2023

 

Amtsgericht Ravensburg

-Grundbuchamt-

 

Weihrauch

Bezirksnotar