Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nach Heirat beantragen

Allgemeines

Durch die Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft ändert sich Ihre Lohnsteuerklasse. Wenn nur eine Person Arbeitslohn bezieht, gilt für diese Person nicht mehr die Lohnsteuerklasse I, sondern die Steuerklasse III.

Beziehen Sie beide Arbeitslohn, können Sie entscheiden:

  • Sie wählen beide die Lohnsteuerklasse IV. Dies ist der gesetzliche Regelfall.
  • Sie wählen beide die Lohnsteuerklasse IV mit Faktor.
  • Sie wählen die Kombination aus Steuerklasse III und V.

Hinweis: Ein Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten bzw. einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartner möglich. Dann werden beide Personen in die Steuerklasse IV eingereiht. Sie müssen den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen und eigenhändig unterschreiben.


Voraussetzungen
  • Heirat oder
  • Eintragung einer Lebenspartnerschaft

Zuständige Stelle

Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt


Verfahrensablauf

Sie müssen den Wechsel der Steuerklassen gemeinsam beantragen. Wenn Sie das Faktorverfahren wählen, müssen Sie auch die voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres angeben. Füllen Sie dazu den "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartner" aus.

Bei einer Eheschließung teilt das elektronische Verfahren ELStAM Ihnen und Ihrem Ehegatten bzw. Ihrer Lebenspartnerin/Ihrem Lebenspartner automatisch die Steuerklasse IV zu, nachdem die Meldebehörde die Verheiratung oder die eingetragene Lebenspartnerschaft in der Melderechtsdatenbank eingetragen hat.

Achtung: Bezieht nur eine Personr Arbeitslohn gilt aus rechtlicher Sicht für diese Person die Steuerklasse III. Sie müssen einen "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartner" beim dem für Sie zuständigen Wohnsitzfinanzamt stellen. Das Finanzamt ändert dann die automatisch vergebene Steuerklasse IV in Steuerklasse III ab.

Durch die Eheschließung/Eintragung der Lebenspartnerschaft verlieren Sie nicht Ihr Recht auf den jährlichen Wechsel der Steuerklassenkombination.

Hinweis: Die gewählte Kombination der Steuerklassen gilt für Sie weiter, solange die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Berücksichtigung eines Faktors können Sie ab 2019 erstmals für 2 Jahre neu beantragen.

Seit dem 1. Oktober 2021 können Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel im Onlineportal “Mein Elster“ unter www.elster.de an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung ist ein Zertifikat notwendig. Hierfür müssen Sie sich einmalig registrieren. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.


Fristen

Bis spätestens 30. November


Erforderliche Unterlagen

Keine


Kosten

keine



Hinweise

Keine


Rechtsbehelf

Wenn Sie mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.



Freigabevermerk

02.08.2022 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg.