Auskunft aus dem Sorgeregister
AllgemeinesMit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Voraussetzungen
Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet
Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.
Zuständige Stelle
Landratsamt Ravensburg, Jugendamt
Verfahrensablauf
Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister online beantragen.
Die Auskunft wird Ihnen per Post oder über unser Portal übersandt.
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes