Ratenfälligkeit 15.05.2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

es ist wieder soweit! Zum 15.05.2024 werden die erste Rate der Vorauszahlung Wasser für 2024, sowie die zweiten Raten von Grundsteuer A und B, sowie der Gewerbesteuer fällig.

Sollten Sie der Gemeinde Horgenzell/Wasserversorgungsgruppe Wolketsweiler ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird zu diesem Zeitpunkt die fällige Rate abgebucht.

Sollten Sie allerdings kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir Sie den Betrag der fälligen Rate pünktlich zum 15.05.2024 an die Gemeinde Horgenzell/Wasserversorgungsgruppe Wolketsweiler zu bezahlen. Andernfalls kann es für Sie, aufgrund von Mahnungen, zu Mehrkosten kommen.

Nochmals zur Erinnerung: Sollten Sie dieses Jahr keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben, gilt der Vorjahresbescheid mit seinen Beträgen und Fälligkeiten so lange weiter, bis Sie einen neuen Bescheid erhalten haben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Ihre Gemeindeverwaltung Horgenzell